Küstenraumplanung
Küstenraumplanung ist ein fachübergreifendes Arbeitsfeld der Raumordnung und Landnutzung, das den Küstenraum – einschließlich Küstenterrassen, Dünen, Ebbe- und Flutzonen, Häfen, touristische Zentren sowie angrenzende Binnenzonen – in seiner Gesamtheit betrachtet und die unterschiedlichen Nutzungen von Land und Meer aufeinander abstimmt. Ziel ist es, Schutz vor Küstenerosion, Sturmfluten und Hochwasser zu gewährleisten, gleichzeitig Lebensräume zu erhalten und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklungen zu ermöglichen, etwa in Tourismus, Fischerei, Häfen und erneuerbaren Energien. Ein Schwerpunkt liegt auf der Integration von Küsten- und Meeresschutz, Raumordnung, Infrastruktur und Naturschutz im Klimawandel.
Typische Instrumente sind räumliche Flächennutzungspläne, regionale und kommunale Entwicklungspläne, sowie spezielle Küstenpläne. Umweltverträglichkeitsprüfungen, Schutzgebietsverordnungen und Naturschutzauflagen
Rechtsrahmen: In Deutschland bildet das Baugesetzbuch (BauGB) und die Raumordnungsgesetze die Grundlage. Ergänzend greifen Bundes- und
Beteiligung: Kommunen, Länder, Behörden, Hafenbetreiber, Wirtschafts- und Umweltverbände sowie Anlieger und Nutzungen arbeiten in Verfahren der
Praxisbeispiele finden sich an der Nord- und Ostseeküste Deutschlands, etwa bei Küstenschutzprojekten, Dünerückgewinnung und integrativer Tourismusentwicklung;