Länderregelungen
Länderregelungen bezeichnet im deutschen Rechtsgebrauch die Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die von den Regierungen der einzelnen Bundesländer erlassen werden. Sie ergänzen und konkretisieren bundesrechtliche Vorgaben, soweit das Grundgesetz dem Bund hierfür keine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zuweist. Typische Bereiche, in denen Länderregelungen bestehen, sind Bildung und Erziehung, Kultur, Polizei- und Ordnungsrecht, Verwaltung und Gemeinden, Bauordnungen sowie das Sozial- und Gesundheitswesen auf Landesebene. Die Rechtsquellen reichen von Landesgesetzen über Rechtsverordnungen bis hin zu Verwaltungsvorschriften, die die Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben in der Praxis regeln.
Das Verhältnis von Ländern und Bund ist durch das Grundgesetz geprägt: Der Bund regelt in bestimmten Bereichen
Darüber hinaus arbeiten die Länder auf fachlicher Ebene eng zusammen. Einrichtungen wie die Ständige Konferenz der