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Ordnungsrecht

Ordnungsrecht ist ein Bereich des Öffentlichen Rechts, der die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Verwaltungsbehörden regelt. Es umfasst Normen, Befugnisse und Verfahren zur Verhinderung ordnungswidriger Verstöße sowie zur Erteilung von Genehmigungen, Lizenzen und Nutzungsrechten. Zentral ist die präventive, oft verbindliche Rechtsanwendung der Behörden, um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum, Umwelt und das reibungslose Funktionieren des Gemeinwesens abzuwenden.

Abgrenzung: Ordnungsrecht gehört zum Verwaltungsrecht, unterscheidet sich aber durch den Fokus auf ordnungs- und sicherheitsrelevante Belange

Instrumente und Verfahren: Zu den Instrumenten gehören polizeiliche Befugnisse, Genehmigungs- und Nutzungsregeln, Bau- und Umweltvorschriften sowie

Typische Anwendungsbereiche: Verkehrsordnungsrecht, Bauordnungsrecht, Umweltrecht, Gewerbe- und Versammlungsrecht, Bußgeldverfahren und Regelungen zur Nutzung öffentlicher Räume. Ziel

Rechtsquellen und Praxis: In Deutschland basiert das Ordnungsrecht überwiegend auf Landesrecht (z. B. Polizeirecht, Bauordnungen) und

sowie
auf
administrative
Sanktionen
statt
strafrechtlicher
Strafen.
Ordnungswidrigkeiten
werden
im
Ordnungswidrigkeitenrecht
(OWiG)
geregelt
und
typischerweise
mit
Bußgeldern
oder
vergleichbaren
Maßnahmen
geahndet;
schwerere
Straftaten
fallen
ins
Strafrecht.
Verkehrs-
und
Versorgungsregelwerke.
Behörden
erlassen
Verwaltungsakte,
treffen
vorläufige
Anordnungen
und
setzen
Maßnahmen
wie
Platzverweise,
Betriebseinschränkungen
oder
Verwarnungen
durch.
ist
der
Schutz
der
öffentlichen
Sicherheit,
der
Ordnung
des
Zusammenlebens
und
der
Wahrung
des
Gemeinwohls.
auf
Bundesrecht
wie
dem
OWiG.
Ergänzend
regeln
das
Allgemeine
Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG)
sowie
verwaltungsinterne
Durchsetzungs-
und
Vollstreckungsprinzipien
die
Verfahren.
Behörden
wie
Ordnungsämter,
Polizei-
und
Bauaufsichtsbehörden
setzen
diese
Normen
im
Alltag
um.