Ordnungsrecht
Ordnungsrecht ist ein Bereich des Öffentlichen Rechts, der die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Verwaltungsbehörden regelt. Es umfasst Normen, Befugnisse und Verfahren zur Verhinderung ordnungswidriger Verstöße sowie zur Erteilung von Genehmigungen, Lizenzen und Nutzungsrechten. Zentral ist die präventive, oft verbindliche Rechtsanwendung der Behörden, um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum, Umwelt und das reibungslose Funktionieren des Gemeinwesens abzuwenden.
Abgrenzung: Ordnungsrecht gehört zum Verwaltungsrecht, unterscheidet sich aber durch den Fokus auf ordnungs- und sicherheitsrelevante Belange
Instrumente und Verfahren: Zu den Instrumenten gehören polizeiliche Befugnisse, Genehmigungs- und Nutzungsregeln, Bau- und Umweltvorschriften sowie
Typische Anwendungsbereiche: Verkehrsordnungsrecht, Bauordnungsrecht, Umweltrecht, Gewerbe- und Versammlungsrecht, Bußgeldverfahren und Regelungen zur Nutzung öffentlicher Räume. Ziel
Rechtsquellen und Praxis: In Deutschland basiert das Ordnungsrecht überwiegend auf Landesrecht (z. B. Polizeirecht, Bauordnungen) und