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Kreditart

Kreditart bezeichnet im Bankwesen die systematische Einordnung von Krediten nach Verwendungszweck, Sicherheiten, Laufzeit und Zinsbindung. Sie dient sowohl Banken als auch Kunden als Orientierung bei Vertragsgestaltung, Risikoeinschätzung und Preisgestaltung.

Zu den wichtigsten Privatkunden-Kreditarten zählen: Ratenkredit, ein ungesicherter Kredit mit fester Laufzeit und Tilgungsplan; Kontokorrentkredit bzw.

Auch im Unternehmensbereich unterscheiden sich Kreditarten nach Verwendungszweck. Betriebsmittelkredit dient der Überbrückung laufender Zahlungsströme und ist

Merkmale einer Kreditart umfassen Laufzeit, Zinssatz (fest oder variabel), Tilgungsregelungen und die Art der Sicherheiten. Die

Dispositionskredit,
ein
flexibler
Rahmen
auf
dem
Girokonto,
der
bis
zu
einer
vereinbarten
Grenze
nutzbar
ist;
Hypothekendarlehen
bzw.
Immobilienkredit,
langfristig
besichert
durch
Grundschuld
oder
Hypothek.
Ergänzend
gibt
es
Baufinanzierung
zur
Finanzierung
von
Immobilien,
Leasing
als
Form
der
Kreditierung
von
Nutzungsrechten
an
Wirtschaftsgütern
und
Kreditkarten,
die
zeitlich
begrenzte
Kreditlinien
mit
Abrechnung
am
Monatsende
ermöglichen.
Diese
Kreditarten
unterscheiden
sich
in
der
Regel
durch
Zweck,
Laufzeit,
Zinsbindung
und
Sicherheiten.
oft
kurzfristig;
Investitionskredit
finanziert
langlaufende
Anlagegüter.
Darüber
hinaus
existieren
spezialisierte
Formen
wie
Export-
und
Avalkredite,
revolvierende
Kredite
oder
Leasingverträge,
die
jeweils
unterschiedliche
Risikoprofile
und
Rückzahlungsmodalitäten
aufweisen.
Wahl
einer
Kreditart
hängt
von
Faktoren
wie
Zweck,
Bonität,
Risikotoleranz
und
regulatorischen
Anforderungen
ab.
Kreditarten
dienen
damit
der
passgenauen
Finanzierung
von
Privat-
und
Geschäftsvorfällen.