Kostenübergang
Kostenübergang bezeichnet in Unternehmen und Vertragswesen den Zeitpunkt, zu dem wirtschaftliche Kosten von einer Person oder Organisationseinheit auf eine andere verlagert werden. Er definiert, wer die finanziellen Lasten für bestimmte Kostenpositionen trägt, unabhängig vom Nutzen. Der Kostenübergang kann intern erfolgen, etwa zwischen Kostenstellen oder Kostenträgern, oder extern zwischen Vertragsparteien im Beschaffungs-, Outsourcing- oder Lieferkontext.
In der Kostenrechnung dient der Kostenübergang der sachgerechten Zuordnung von Kosten zu Produkten, Projekten oder Perioden.
Im internationalen Handel bestimmt der Kostenübergang zudem, wer für Transport-, Versicherungs- und Zolllasten aufkommt. Vertragsklauseln oder
Wesentliche Folgen betreffen Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Budgetplanung. Ein klar definierter Kostenübergang reduziert Streitigkeiten über