Kostengliederung
Kostengliederung bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre die systematische Gliederung von Kosten nach festgelegten Kriterien. Sie dient der Transparenz, Zuordnung und Steuerung von Kosten in Unternehmen und ist ein zentraler Bestandteil des Kostenrechnungssystems. Ziel ist es, Kosten punktgenau erfassen, analysieren und den Verantwortungsbereichen bzw. Produkten zuordnen zu können.
Typische Gliederungskriterien umfassen Kostenarten (Kostenartenrechnung), Funktionen bzw. Kostenträgerfunktionen wie Herstellung, Verwaltung und Vertrieb, Kostenstellen sowie Kostenträger
Häufige Kostenarten sind Material-, Personal-, Abschreibungs-, Fremdleistungs-, Miet-, Energie- sowie Instandhaltungs- und Raumkosten; in Dienstleistungsunternehmen kommen
In der Praxis erfolgt Kostengliederung oft im Rahmen des Zusammenspiels von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Zunächst
Vorteile der Kostengliederung sind erhöhte Transparenz, verbesserte Vergleichbarkeit und belastbare Entscheidungsgrundlagen. Einschränkungen ergeben sich durch Datenaufwand,