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Konzernverträge

Konzernverträge sind vertragliche Vereinbarungen innerhalb eines Konzerns, die das Verhältnis zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften bzw. zwischen Konzerngesellschaften regeln. Sie bilden die vertragliche Grundlage für die zentrale Steuerung, Koordination und Zusammenarbeit im Konzern und können Dienstleistungen, Finanzierung, Vermögens- und Gewinnabführungen sowie die Nutzung gemeinsamer Ressourcen zum Gegenstand haben.

Typische Inhalte sind Dienstleistungs- und Rahmenverträge für zentrale Funktionen (IT, Personal, Einkauf, Compliance), Lizenz- und Verwertungsverträge,

Rechtlich gründen sich Konzernverträge auf allgemeines Zivilrecht (Verträge, Leistungsbeschreibungen, Gewährleistung) sowie auf handels- und konzernbezogene Governance-Fragen.

Für die Praxis bedeuten Konzernverträge oft die Zustimmung der Aufsichtsorgane und eine klare vertragliche Struktur: Leistungsumfang,

Risiken umfassen Unstimmigkeiten zwischen Vertragstext und tatsächlicher Praxis, unangemessene Verrechnungspreise, Minderheitsrechte, Wettbewerbs- und Kartellrisiken sowie steuerliche

Rahmenverträge
über
Zentraldienste
sowie
Finanzierungs-
und
Verrechnungsverträge,
einschließlich
Cost-Sharing-
oder
Verrechnungspreisregelungen.
Ziel
ist
oft
Effizienz
durch
Zentralisierung,
Standardisierung
und
transparente
Kostenstrukturen.
Bei
bestimmten
Konstruktionen
können
auch
Regelungen
aus
dem
Aktiengesetz
oder
dem
GmbH-Gesetz
relevant
sein,
insbesondere
mit
Blick
auf
Einflussnahme,
Gewinnabführung
und
Beschlussfassung.
Steuerlich
sind
die
vertraglichen
Leistungen
und
Verrechnungspreise
gemäß
den
Grundsätzen
des
Marktes
(OECD-Leitlinien)
zu
dokumentieren
und
zu
rechtfertigen,
um
steuerliche
Risiken
zu
vermeiden.
Service-Level,
Kostenverteilung,
Laufzeiten,
Kündigungsrechte,
Haftung,
Datenschutz
und
Compliance.
Transparenz
und
regelmäßige
Überprüfung
helfen,
Konflikte
und
Abweichungen
zu
minimieren.
Nachforderungen.
Eine
ordnungsgemäße
Dokumentation,
Governance-Strukturen
und
regelmäßige
Abstimmung
innerhalb
des
Konzerns
sind
daher
zentral.