Konsortialverträge
Konsortialverträge sind privatrechtliche Verträge, in denen sich mehrere Parteien zu einem Konsortium zusammenschließen, um gemeinsam ein Vorhaben zu realisieren oder eine Finanzierung bereitzustellen. Sie dienen vor allem im Großprojekt- und Finanzierungsgeschäft dazu, Rollen, Pflichten und Haftungen der beteiligten Parteien festzulegen. Typische Anwendungsfelder sind Projektfinanzierungen, Infrastruktur-, Energie- oder Großbeschaffungsprojekte sowie Kooperationsformen bei Joint Ventures, bei denen kein eigener, vollständiger Kapitalgesellschaftsverbund besteht.
Im Kern regeln Konsortialverträge die Zusammensetzung des Konsortiums, die Aufgaben des sogenannten Konsortialführers (Lead Arranger) und
Wesentliche Inhalte betreffen Leistungs- und Zeitpläne, Finanzierungsrahmen, Draw- und Repayment-Modalitäten, Covenants, Reportingpflichten, Informationsrechte sowie Vertraulichkeit. Außerdem
Rechtlich richten sich Konsortialverträge nach dem anwendbaren Recht; sie enthalten oft Schieds- oder Gerichtsstandsvereinbarungen. Laufzeit, Kündigung,