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Konsortialverträge

Konsortialverträge sind privatrechtliche Verträge, in denen sich mehrere Parteien zu einem Konsortium zusammenschließen, um gemeinsam ein Vorhaben zu realisieren oder eine Finanzierung bereitzustellen. Sie dienen vor allem im Großprojekt- und Finanzierungsgeschäft dazu, Rollen, Pflichten und Haftungen der beteiligten Parteien festzulegen. Typische Anwendungsfelder sind Projektfinanzierungen, Infrastruktur-, Energie- oder Großbeschaffungsprojekte sowie Kooperationsformen bei Joint Ventures, bei denen kein eigener, vollständiger Kapitalgesellschaftsverbund besteht.

Im Kern regeln Konsortialverträge die Zusammensetzung des Konsortiums, die Aufgaben des sogenannten Konsortialführers (Lead Arranger) und

Wesentliche Inhalte betreffen Leistungs- und Zeitpläne, Finanzierungsrahmen, Draw- und Repayment-Modalitäten, Covenants, Reportingpflichten, Informationsrechte sowie Vertraulichkeit. Außerdem

Rechtlich richten sich Konsortialverträge nach dem anwendbaren Recht; sie enthalten oft Schieds- oder Gerichtsstandsvereinbarungen. Laufzeit, Kündigung,

der
übrigen
Konsortialmitglieder,
sowie
die
Verteilung
von
Mitteln,
Risiken
und
Sicherheiten.
Häufig
wird
die
Finanzierung
in
einem
Syndikat
organisiert,
wobei
der
Lead
Arranger
Strukturen,
Bedingungen
und
Draw-Down-Modalitäten
bestimmt.
Die
Parteien
vereinbaren
in
der
Regel
Haftungsketten,
Haftungssummen,
Nachrangigkeiten
und
Sicherheiten
wie
Grundpfandrechte,
Hypotheken
oder
Treuhandvereinbarungen.
sind
Beschlüsse,
Zustimmungs-
und
Vetorechte,
Governance-Strukturen
und
Regelungen
zu
Änderungen
des
Vorhabens
festgelegt.
Typische
Klauseln
regeln
auch
den
Umgang
mit
Verzug,
Leistungsstörungen
und
vorzeitiger
Beendigung.
Nachhaftung,
Abwicklung
bei
Insolvenz
eines
Mitglieds
sowie
Folgen
für
die
verbleibenden
Konsortmitglieder
gehören
ebenfalls
zu
den
Kernpunkten.
Ziel
ist
eine
klare
Koordinierung
der
Interessen,
Risikoteilung
und
Effizienz
bei
der
Abwicklung
komplexer
Vorhaben.