Treuhandvereinbarungen
Treuhandvereinbarungen bezeichnet eine vertragliche Regelung, in der eine Partei, der Treugeber, Vermögenswerte oder Rechtsmacht an einen Treuhänder überträgt, der sie im Auftrag zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck verwaltet. Der Treuhänder hält die Vermögenswerte rechtlich im Treuhandverhältnis, während der Begünstigte die vorgesehenen wirtschaftlichen Vorteile genießt. Der Vertrag legt Zweck, Gegenstand, Weisungen, Berichterstattung und Laufzeit fest.
Zu den typischen Inhalten gehören die Identifikation der Vermögenswerte, der Übertragungsmodus, Weisungen des Treugebers, Verteilungsregelungen, Buchführung,
Anwendungsbereiche von Treuhandvereinbarungen liegen unter anderem in der Bereitstellung von Sicherheiten für Kredite oder Verträge, Treuhandlösungen
Der rechtliche Rahmen richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Zivil- und Handelsrecht; Wahl des anwendbaren Rechts