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Klimaabkommen

Klimaabkommen sind völkerrechtliche Verträge, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen zu begrenzen, Folgen des Klimawandels abzuschwächen und Maßnahmen zur Anpassung sowie Finanzierung und Technologietransfer koordiniert zu gestalten. Sie legen politische Ziele, Instrumente und Fristen fest und beruhen meist auf Verhandlungen der Vereinten Nationen, unter anderem im Rahmen der COP-Treffen.

Historisch bedeutsame Meilensteine sind die UN-Klimakonvention (UNFCCC) von 1992, die ein allgemeines Rahmenziel zur Reduktion von

Funktionsweise und Entwicklungen: Die NDCs bilden den Kern der jüngeren Abkommen; regelmäßig erfolgt ein Stocktake, um

Bedeutung und regionale Ausprägungen: Die Europäische Union verfolgt mit dem Europäischen Green Deal und dem European

Treibhausgasen
setzte,
der
Kyoto-Protokoll
von
1997
mit
rechtsverbindlichen
Zielen
vor
allem
für
Industrieländer
sowie
Emissionshandel
und
CDM,
und
das
Pariser
Abkommen
von
2015.
Letzteres
strebt
eine
globale
Erwärmung
deutlich
unter
2
Grad
Celsius,
idealerweise
1,5
Grad,
an
und
basiert
auf
national
festgelegten
Beiträgen
(NDCs),
regelmäßigen
Überprüfungen
und
Transparenz.
Fortschritte
zu
bewerten.
Die
Regeln
zu
internationalen
Kohlenstoffmärkten
(Artikel
6)
und
zur
Transparenz
wurden
in
Verhandlungen
weiterentwickelt.
Klimaabkommen
adressieren
außerdem
Finanzierung,
Anpassung
und
Verlust-
und
Schadensfinanzierung.
Kritisch
gesehen
wird
ihrer
Rechtsverbindlichkeit
oft
eine
eingeschränkte
Durchsetzungsfähigkeit
zugeschrieben,
und
es
besteht
Debatte
über
Gerechtigkeit,
Fairness
der
Lastenverteilung
sowie
ausreichende
finanzielle
Unterstützung
für
Entwicklungsländer.
Climate
Law
strenge
Klimapfade,
während
andere
Regionen
eigene
Abkommen
oder
Maßnahmen
schließen.
Klimaabkommen
prägen
globale
Klimapolitik,
beeinflussen
nationale
Gesetzgebung
und
Unternehmensstrategien,
bleiben
aber
stark
von
politischem
Wille
und
konkreten
Umsetzungsmaßnahmen
abhängig.