Kaufvertragspartner
Kaufvertragspartner bezeichnet die vertragsschließenden Parteien eines Kaufvertrags. In der Regel sind dies der Verkäufer und der Käufer. Die Parteien können natürliche oder juristische Personen sein, und auch vertretene Personen handeln in fremdem Namen. Je nach Rechtsordnung und Vertragsart können Verbraucher, Unternehmer oder Handelsgesellschaften beteiligt sein; dies beeinflusst teils gesetzliche Schutzregelungen.
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: ein Angebot des Verkäufers und eine darauf folgende
Zu den Pflichten der Kaufvertragspartner gehören in der Regel: Der Verkäufer muss die Kaufsache übereignen bzw.
Besonderheiten ergeben sich aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen, etwa Verbraucher- versus Unternehmerverträge, und aus nationaler oder grenzüberschreitender Rechtsanwendung.