Inventarwert
Inventarwert bezeichnet den bilanziellen Wert des Inventars eines Unternehmens zum Bilanzstichtag. Zum Inventar gehören Rohstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse sowie Handelswaren und ggf. Zubehör. Der Inventarwert bildet einen Teil der Vermögenswerte in der Bilanz und dient als Grundlage für die Bestimmung der Kosten der Umsatzerlöse sowie der Kapitalbindung im Working Capital.
Berechnung und Kostenbestandteile: In der Regel wird der Inventarwert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Dazu gehören
Bewertungsprinzipien: Je nach Rechnungslegungsstandard gilt unterschiedlich. Nach dem Handelsrecht (HGB) kommt meist das Niederstwertprinzip zur Anwendung,
Wertminderungen und Rückgänge: Treten Anzeichen für Wertminderung auf (Obsoleszenz, Beschädigung, Preisrückgang), ist eine Abwertung auf den
Verfahren und Praxis: Inventar wird regelmäßig durch Zählung oder permanente Inventur erfasst. Die Bewertung beeinflusst die