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Inventarwert

Inventarwert bezeichnet den bilanziellen Wert des Inventars eines Unternehmens zum Bilanzstichtag. Zum Inventar gehören Rohstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse sowie Handelswaren und ggf. Zubehör. Der Inventarwert bildet einen Teil der Vermögenswerte in der Bilanz und dient als Grundlage für die Bestimmung der Kosten der Umsatzerlöse sowie der Kapitalbindung im Working Capital.

Berechnung und Kostenbestandteile: In der Regel wird der Inventarwert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Dazu gehören

Bewertungsprinzipien: Je nach Rechnungslegungsstandard gilt unterschiedlich. Nach dem Handelsrecht (HGB) kommt meist das Niederstwertprinzip zur Anwendung,

Wertminderungen und Rückgänge: Treten Anzeichen für Wertminderung auf (Obsoleszenz, Beschädigung, Preisrückgang), ist eine Abwertung auf den

Verfahren und Praxis: Inventar wird regelmäßig durch Zählung oder permanente Inventur erfasst. Die Bewertung beeinflusst die

der
Anschaffungspreis,
Importabgaben,
Transport-
und
Lagerkosten
sowie
anteilige
Fertigungs-
bzw.
Fertigungsgemeinkosten.
Unter
Umständen
sind
auch
Abschreibungen
auf
beschädigte
oder
veraltete
Bestände
zu
berücksichtigen.
d.
h.
Inventar
wird
mit
dem
niedrigeren
Wert
aus
Kosten
oder
Veräußerungswert
bewertet.
IFRS
und
viele
internationale
Standards
verwenden
das
Prinzip
„lower
of
cost
and
net
realizable
value“
bzw.
LCNRV,
also
den
niedrigeren
Wert
aus
Kosten
und
Nettoveräußerungswert.
Der
Nettoveräußerungswert
ist
der
erwartete
Verkaufserlös
abzüglich
geschätzer
Veräußerungskosten.
jeweiligen
Wert
vorzunehmen.
In
einigen
Standards
ist
eine
Wiederherstellung
abgeschriebener
Werte
möglich,
in
anderen
nicht.
Bilanzsumme,
die
Stromlinien
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
sowie
wichtige
Kennzahlen
wie
Umlaufvermögen
und
Kapitalbindung.