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Inventarliste

Eine Inventarliste ist ein Dokument, in dem Vermögenswerte einer Organisation systematisch erfasst und beschrieben werden. Sie dient der Transparenz, Kontrolle und Wertbestimmung von Beständen und bildet oft die Grundlage für Inventur, Bilanzierung, Versicherung und Beschaffungsplanung. In der Praxis wird der Begriff häufig als Teil des größeren Vermögens- oder Inventars verwendet.

Typische Inhalte einer Inventarliste umfassen unter anderem Inventar- oder Artikelnummer, Bezeichnung, Stückzahl, Einheit, Standort bzw. Abteilung,

Zweck und Nutzen einer Inventarliste liegen in der Nachverfolgbarkeit von Vermögenswerten, der Unterstützung von Inventurprozessen, der

Prozess und Pflege erfolgen durch regelmäßige Aktualisierung bei Zu- oder Abgängen und durch periodische physische Bestandsaufnahmen

Anwendungsbereiche umfassen Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen. Der Begriff variiert je nach Kontext; das umfassendere

Kategorie
oder
Objektart,
Serien-
oder
Inventar-Nummer,
Anschaffungsdatum,
Anschaffungskosten,
aktueller
Wert,
Abschreibung,
Zustand,
Lieferant,
Garantie
sowie
Eigentümer.
Ergänzend
können
Hinweise
zu
Wartung,
Nutzungsdauer,
Lagerbedingungen
oder
Rahmenverträgen
aufgenommen
werden.
Minimierung
von
Verlusten
durch
Diebstahl
oder
Verschleiß
sowie
der
Verbesserung
von
Wartung,
Versicherung
und
Budgetplanung.
Sie
dient
zudem
der
rechtssicheren
Dokumentation
von
Vermögenswerten
im
Rahmen
der
Bilanzierung.
(Inventur),
die
mit
der
Buchführung
abgeglichen
werden.
Oft
wird
die
Inventarliste
in
ERP-
oder
Asset-Management-Systemen
geführt;
Barcodes
oder
RFID-Technologie
erleichtern
Erfassung
und
Tracking.
Dokument
wird
oft
als
Inventar
bezeichnet,
während
die
Inventarliste
eine
konkrete
Aufstellung
der
vorhandenen
Vermögenswerte
darstellt.