Invalidieren
Invalidieren bezeichnet das Gegenteil von gültig machen: etwas als ungültig oder unwirksam zu erklären oder seine Gültigkeit zu entziehen. Dies kann sich auf Handlungen, Dokumente, Entscheidungen, Berechtigungen oder technische Objekte beziehen. Der Akt der Invalidierung kann durch eine zuständige Behörde, eine Partei, ein Vertragspartner oder durch automatisierte technische Mechanismen erfolgen. Dabei kann die Ungültigkeit rückwirkend oder ab dem Zeitpunkt der Entscheidung wirksam werden.
Im rechtlichen und verwaltungstechnischen Bereich kann etwas invalidiert werden, wenn formale oder inhaltliche Voraussetzungen fehlen oder
In der Informationstechnik und IT-Sicherheit bedeutet Invalidieren häufig das Aufheben der Gültigkeit digitaler Signaturen, Zertifikate oder
In der Qualitätssicherung und beim Testing kann die Invalidierung von Messergebnissen, Testdaten oder Validierungen notwendig sein,
Der Begriff wird allgemein als Synonym zu ungültig machen, annullieren oder aufheben verwendet, unterscheidet sich aber