Home

Intangibilität

Intangibilität bezeichnet die Eigenschaft, nicht greifbar oder berührbar zu sein. Der Begriff stammt vom lateinischen intangibilis „nicht anfassbar“, über das französische intangibles ins Deutsche. Er wird sowohl in der Alltagssprache als auch in Fachdisziplinen verwendet, um Phänomene zu beschreiben, die sich der Sinneswahrnehmung entziehen.

In der Alltagssprache umfasst Intangibilität beispielsweise Ideen, Werte, Emotionen, kulturelle Identität oder digitale Güter, die keinen

In der Wirtschaft und im Recht bezeichnet Intangibilität häufig immaterielle Vermögenswerte. Dazu gehören Patente, Marken, Software,

Herausforderungen umfassen die Bewertung, Abgrenzung gegenüber operativen Kosten, Schutz des geistigen Eigentums und regulatorische Unterschiede zwischen

Wichtige verwandte Begriffe sind Tangibilität, immaterielle Vermögenswerte und geistiges Eigentum.

physischen
Körper
besitzen,
aber
doch
Bedeutung
für
Individuen
oder
Gesellschaften
haben.
In
der
Wissenschaft
wird
der
Begriff
oft
genutzt,
um
Eigenschaften,
Prozesse
oder
Güter
zu
kennzeichnen,
die
sich
nicht
direkt
anfassen,
messen
oder
beobachten
lassen,
ohne
ihre
Relevanz
zu
leugnen.
Urheberrechte,
Lizenzen
oder
der
Unternehmenswert
(Goodwill).
Diese
Vermögenswerte
haben
zwar
keine
physische
Substanz,
können
aber
wirtschaftlichen
Nutzen
erzeugen
und
bilanziell
erfasst
oder
abgeschrieben
werden.
Die
Bewertung
von
Intangibilitäten
ist
oft
komplex,
da
sie
stark
von
zukünftigen
Erträgen,
Marktbedingungen
und
Rechtschutz
abhängt.
Ländern.
In
einer
zunehmend
digitalen
Wirtschaft
gewinnt
die
Intangibilität
an
Bedeutung,
da
Wertschöpfung
vermehrt
durch
Wissen,
Marken
und
Daten
geschaffen
wird.