Intangibilität
Intangibilität bezeichnet die Eigenschaft, nicht greifbar oder berührbar zu sein. Der Begriff stammt vom lateinischen intangibilis „nicht anfassbar“, über das französische intangibles ins Deutsche. Er wird sowohl in der Alltagssprache als auch in Fachdisziplinen verwendet, um Phänomene zu beschreiben, die sich der Sinneswahrnehmung entziehen.
In der Alltagssprache umfasst Intangibilität beispielsweise Ideen, Werte, Emotionen, kulturelle Identität oder digitale Güter, die keinen
In der Wirtschaft und im Recht bezeichnet Intangibilität häufig immaterielle Vermögenswerte. Dazu gehören Patente, Marken, Software,
Herausforderungen umfassen die Bewertung, Abgrenzung gegenüber operativen Kosten, Schutz des geistigen Eigentums und regulatorische Unterschiede zwischen
Wichtige verwandte Begriffe sind Tangibilität, immaterielle Vermögenswerte und geistiges Eigentum.