Haftungsvoraussetzungen
Haftungsvoraussetzungen beziehen sich im Zivilrecht auf die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Haftung entsteht. In der Praxis unterscheidet man zwischen deliktischer (außervertraglicher) und vertraglicher Haftung, doch beide folgen einem gemeinsamen Grundmuster: Schaden, Rechtswidrigkeit, Kausalität und Verschulden. In manchen Fällen gelten Ausnahmen, bei denen Verschulden nicht erforderlich ist, etwa bei Gefährdungshaftung oder bestimmten gesetzlich angeordneten Haftungsformen.
Bei der deliktischen Haftung, etwa gemäß § 823 BGB, muss der Schädiger durch eine rechtswidrige Handlung in
Bei der vertraglichen Haftung liegt die Rechtsgrundlage in einem Schuldverhältnis aus einem Vertrag. Voraussetzungen sind: Bestehen
Spezielle gesetzliche Haftungen ohne Verschulden, wie Gefährdungshaftung oder Produkthaftung, führen dazu, dass Schaden auch ohne Verschulden