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Grundmiete

Grundmiete ist die Basismiete für die Nutzung einer Wohnung oder anderer Mieträume. Sie bezeichnet den Kernbetrag, den der Vermieter für die Überlassung des Raums fordert und der unabhängig von Verbrauchskosten zu zahlen ist. In vielen deutschen Mietverträgen entspricht die Grundmiete der Kaltmiete oder Nettomiete, also der Miete ohne Betriebskosten. Nebenkosten, zu denen unter anderem Wasser, Abwasser, Müll, Hausreinigung, Hausverwaltung und Gebäudeversicherung gehören, werden separat abgerechnet.

Heizkosten können ebenfalls separat abgerechnet werden oder als Teil der Nebenkosten anfallen; in manchen Verträgen wird

Verträge unterscheiden sich regional und rechtlich: In Deutschland ist die Unterscheidung zwischen Grundmiete, Kaltmiete und Warmmiete

der
Gesamtbetrag
als
Warmmiete
ausgewiesen,
der
Grundmiete
plus
Nebenkosten
und
ggf.
Heizkosten
umfasst.
Die
genaue
Aufteilung
hängt
vom
Vertragswerk
ab.
Grundmiete
ist
deshalb
der
vertraglich
vereinbarte
Preis
für
die
reine
Nutzung
der
Räume,
ohne
Verbrauchs-
oder
Betriebskosten.
gebräuchlich;
in
einigen
Ländern
werden
ähnliche
Begriffe
anders
verwendet.
Grundmiete
ist
Gegenstand
von
Anpassungsklauseln
im
Mietvertrag;
Mieterhöhungen
müssen
gesetzlich
zulässig
und
ordnungsgemäß
angekündigt
werden.
Grundmiete
bildet
damit
die
Grundlage
der
Mietkosten,
auf
der
Nebenkosten
und
ggf.
Heizkosten
aufbauen.