Grundmiete
Grundmiete ist die Basismiete für die Nutzung einer Wohnung oder anderer Mieträume. Sie bezeichnet den Kernbetrag, den der Vermieter für die Überlassung des Raums fordert und der unabhängig von Verbrauchskosten zu zahlen ist. In vielen deutschen Mietverträgen entspricht die Grundmiete der Kaltmiete oder Nettomiete, also der Miete ohne Betriebskosten. Nebenkosten, zu denen unter anderem Wasser, Abwasser, Müll, Hausreinigung, Hausverwaltung und Gebäudeversicherung gehören, werden separat abgerechnet.
Heizkosten können ebenfalls separat abgerechnet werden oder als Teil der Nebenkosten anfallen; in manchen Verträgen wird
Verträge unterscheiden sich regional und rechtlich: In Deutschland ist die Unterscheidung zwischen Grundmiete, Kaltmiete und Warmmiete