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Gratifikationen

Gratifikation bezeichnet in der Arbeitswelt eine zusätzliche Zahlung neben dem regulären Gehalt, die als Belohnung, Anerkennung oder Anreiz gewährt wird. Typisch sind Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Leistungs- oder Zielprämien sowie Zuwendungen an Jubiläen. Ob eine Gratifikation tatsächlich besteht, hängt vom Arbeitsvertrag, von Tarifverträgen oder von der freiwilligen Praxis des Arbeitgebers ab.

Aufgabe und Gestaltung variieren: Gratifikationen können fest vereinbart sein, sodass ein Anspruch entsteht, oder sie können

Rechtliche und steuerliche Aspekte unterscheiden sich je nach Rechtsordnung. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten

Ökonomisch dienen Gratifikationen der Mitarbeiterbindung, Motivation und Leistungsanreize, aber sie können auch zu Ungerechtigkeiten oder finanziellen

Außerhalb des Arbeitsverhältnisses wird der Begriff Gratifikation gelegentlich auch in Hinblick auf Zuwendungen in anderen Kontexten

im
Ermessen
des
Arbeitgebers
liegen
und
damit
eine
freiwillige
Zusatzleistung
bleiben.
In
vielen
Unternehmen
sind
bestimmte
Gratifikationen
Bestandteil
des
Entgelts,
in
anderen
bleiben
sie
reine
Boni,
die
ohne
Gewähr
gewährt
werden.
Gratifikationen
meist
als
Arbeitsentgelt
und
unterliegen
grundsätzlich
der
Lohnsteuer
bzw.
Sozialversicherung;
Ausnahmen
bestehen,
wenn
sie
tariflich
oder
vertraglich
als
besondere
Zuwendungen
geregelt
sind.
Zudem
kann
der
Anspruch
an
Fristen,
Form
oder
Erfüllung
von
Zielen
geknüpft
sein.
Belastungen
führen,
wenn
sie
willkürlich,
in
zu
großen
Summen
oder
zu
unregelmäßig
gewährt
werden.
Unternehmen
nutzen
sie
oft
als
Instrument
der
Personalführung,
mit
Blick
auf
Transparenz
und
Planbarkeit.
gebraucht;
im
alltäglichen
Sprachgebrauch
kann
Gratifikation
je
nach
Zusammenhang
als
Belohnung
oder
Prämie
verstanden
werden.