Gläubigerforderungen
Gläubigerforderungen sind Ansprüche von Gläubigern gegen einen Schuldner auf Zahlung oder Erbringung einer Leistung. Sie entstehen aus vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlich vorgesehenen Ansprüchen oder Delikten und können gerichtlicher Durchsetzung unterliegen. Der Begriff umfasst sowohl gesicherte als auch ungesicherte Forderungen und gilt grundsätzlich gegenüber dem Schuldner als einklagbar.
Im Insolvenzverfahren spielen Gläubigerforderungen eine zentrale Rolle. Die Insolvenzmasse umfasst das Vermögen des Schuldners, aus dem
Verfahrenspraktisch bedeutet dies, dass Gläubiger ihre Forderungen durch eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht oder beim Insolvenzverwalter innerhalb