Home

Gläubigerforderungen

Gläubigerforderungen sind Ansprüche von Gläubigern gegen einen Schuldner auf Zahlung oder Erbringung einer Leistung. Sie entstehen aus vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlich vorgesehenen Ansprüchen oder Delikten und können gerichtlicher Durchsetzung unterliegen. Der Begriff umfasst sowohl gesicherte als auch ungesicherte Forderungen und gilt grundsätzlich gegenüber dem Schuldner als einklagbar.

Im Insolvenzverfahren spielen Gläubigerforderungen eine zentrale Rolle. Die Insolvenzmasse umfasst das Vermögen des Schuldners, aus dem

Verfahrenspraktisch bedeutet dies, dass Gläubiger ihre Forderungen durch eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht oder beim Insolvenzverwalter innerhalb

Gläubigerforderungen
erfüllt
werden.
Es
wird
unterschieden
zwischen
Masseforderungen
(Kosten
der
Insolvenz,
Verfahrens-
und
Verwaltungskosten,
Vergütungen
des
Insolvenzverwalters)
und
Insolvenzforderungen
der
Gläubiger,
die
aus
der
verbleibenden
Masse
befriedigt
werden.
Innerhalb
der
Insolvenzordnung
(InsO)
gibt
es
Rangfolgen:
Vorrangige
Forderungen
wie
Gehalts-
und
Sozialversicherungsansprüche,
Steuerschulden,
anschließend
nachrangige
Forderungen;
Sicherungsrechte
(z.
B.
Hypotheken,
Pfandrechte)
bleiben
vor
ungesicherten
Forderungen
bestehen.
gesetzlicher
Fristen
geltend
machen
müssen.
Die
Anmeldung
umfasst
Nachweise
der
Forderung;
der
Insolvenzverwalter
prüft
die
Forderungen
und
wendet
sich
in
der
Gläubigerversammlung
an
die
Gläubiger,
um
deren
Berechtigung
und
Rang
festzustellen.
Streitige
Forderungen
können
Gegenstand
von
Einwendungen
und
gerichtlicher
Klärung
sein.
Nach
der
Feststellung
der
Gläubigerforderungen
erfolgt
die
Verteilung
der
verfügbaren
Vermögenswerte
gemäß
Rangordnung.