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Gewerbes

Gewerbe bezeichnet in Deutschland eine gewerbliche, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit, die selbstständig, nachhaltig und eigenverantwortlich ausgeführt wird. Im Unterschied zu Freien Berufen wie Ärzten, Rechtsanwälten oder Architekten ist ein Gewerbe in der Regel gewerbesteuerpflichtig und fällt unter den Rechtskreis der Gewerbeordnung (GewO). Der Begriff wird sowohl für einzelne Betriebe als auch für die Gesamtheit gewerblicher Wirtschaftsaktivitäten verwendet.

Rechtlich geregelt wird das Gewerbe durch die Gewerbeordnung (GewO). Wer ein Gewerbe betreibt, muss es in der

Gewerbesteuer und weitere Abgaben: Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben und bemisst sich nach dem

Unterscheidung: Das Gewerbe umfasst Handel, Produktion, Dienstleistung und handwerkliche Tätigkeiten, während Freie Berufe von der GewO

Dieser Rechtsrahmen dient der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, unterstützt die Registrierung von Unternehmen jeder Größe und

Regel
beim
zuständigen
Gewerbeamt
anmelden
und
erhält
eine
Gewerbeanmeldung.
Danach
erfolgt
die
Registrierung
bei
der
Industrie-
und
Handelskammer
(IHK)
oder,
bei
zulassungspflichtigen
Handwerken,
bei
der
Handwerkskammer
(HWK).
Für
bestimmte
Handwerke
ist
zusätzlich
eine
Meisterprüfung
oder
eine
vergleichbare
Erlaubnis
erforderlich.
Je
nach
Rechtsform
können
weitere
Registrierungspflichten
gelten,
zum
Beispiel
das
Handelsregister
bei
Kapitalgesellschaften.
Gewerbeertrag,
multipliziert
mit
dem
Hebesatz
der
Kommune.
Für
natürliche
Personen
und
Personengesellschaften
gilt
ein
Freibetrag
von
24.500
Euro.
Unternehmen
müssen
zudem
Umsatzsteuer
abführen,
es
sei
denn,
sie
nutzen
die
Kleinunternehmerregelung,
die
bei
Überschreiten
der
festgelegten
Umsatzgrenzen
greift
und
dann
keine
Umsatzsteuer
erhebt
(und
keinen
Vorsteuerabzug
zulässt).
abzugrenzen
sind.
Die
Kleinunternehmerregelung
erleichtert
es
kleinen
Unternehmen,
steuerliche
Pflichten
zu
begrenzen,
solange
Umsatzgrenzen
nicht
überschritten
werden.
sorgt
für
die
Finanzierung
kommunaler
Aufgaben.