Gerichtsständen
Gerichtsstand bezeichnet im Zivilrecht den Ort oder das Gericht, das für die Entscheidung eines Rechtsstreits zuständig ist. Er legt fest, welches Gericht klagen kann und welches Gericht Beweise erhebt und das Urteil fällt. In Deutschland wird der Gerichtsstand primär durch die Zivilprozessordnung und das Internationale Privatrecht bestimmt; bei grenzüberschreitenden Fällen kommen zusätzlich europäische Regelungen zur Anwendung.
Allgemeiner Gerichtsstand: Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz oder Sitz der
Besondere Gerichtsstände: Neben dem allgemeinen gibt es besondere Gerichtsstände, die für bestimmte Sachverhalte vorgesehen sind. Beispiele
Ausschließlicher Gerichtsstand und vertragliche Vereinbarungen: Ein ausschließlicher Gerichtsstand beschränkt die Zuständigkeit auf ein bestimmtes Gericht. Parteien
Internationaler Gerichtsstand: Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten regeln EU-Verordnungen und das Internationale Privatrecht, welches Gericht zuständig ist und