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Gemeinnützig

Gemeinnüt zigkeit bezeichnet in Deutschland den steuerlichen Status einer Organisation, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Gemeinnützigkeit ermöglicht erhebliche steuerliche Vorteile und wird durch die Abgabenordnung geregelt, insbesondere die §§ 52 bis 54. Die Anerkennung erfolgt durch das örtliche Finanzamt, das Satzung, tatsächliche Tätigkeiten und Mittelverwendung prüft.

Voraussetzungen sind, dass die Organisation selbstlos handelt: Gewinne oder Vermögensvorteile dürfen nicht privaten Personen oder Mitgliedern

Vorteile und Pflichten ergeben sich aus der Gemeinnützigkeit: Steuerliche Begünstigungen wie Befreiung von Körperschaftsteuer und in

Rechtsformen: Gemeinnützigkeit ist unabhängig von der konkreten Rechtsform. Eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen und gGmbHs können gemeinnützig

zugutekommen.
Die
Mittel
müssen
ausschließlich
für
gemeinnützige
Zwecke
verwendet
werden.
Eine
Ausschüttung
von
Gewinnen
an
Privatpersonen
ist
unzulässig.
Die
Satzung
muss
Zwecke
der
Allgemeinheit
fördern,
etwa
Hilfe
für
Bedürftige,
Bildung,
Wissenschaft,
Kunst,
Religion
oder
Umwelt.
Die
Geschäftsführung
und
Mittelverwaltung
müssen
ordnungsgemäß
erfolgen;
Vergütungen
sind
zulässig,
aber
marktüblich
und
der
Aufgabenerfüllung
dienend.
vielen
Fällen
Gewerbesteuer;
Spenden
sind
oft
steuerlich
abzugsfähig,
sodass
Spender
eine
Zuwendungsbestätigung
erhalten.
Organisationen
müssen
regelmäßig
die
Gemeinnützigkeit
nachweisen,
etwa
durch
Jahresabschlüsse
und
Spendenbescheinigungen;
die
Anerkennung
ist
zeitlich
befristet
und
kann
bei
Missbrauch
entzogen
werden.
sein,
sofern
sie
die
Voraussetzungen
erfüllen.
Die
Gemeinnützigkeit
fokussiert
auf
Zwecke
der
Allgemeinheit
statt
auf
Gewinnerzielung.