Gemeinnützig
Gemeinnüt zigkeit bezeichnet in Deutschland den steuerlichen Status einer Organisation, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Gemeinnützigkeit ermöglicht erhebliche steuerliche Vorteile und wird durch die Abgabenordnung geregelt, insbesondere die §§ 52 bis 54. Die Anerkennung erfolgt durch das örtliche Finanzamt, das Satzung, tatsächliche Tätigkeiten und Mittelverwendung prüft.
Voraussetzungen sind, dass die Organisation selbstlos handelt: Gewinne oder Vermögensvorteile dürfen nicht privaten Personen oder Mitgliedern
Vorteile und Pflichten ergeben sich aus der Gemeinnützigkeit: Steuerliche Begünstigungen wie Befreiung von Körperschaftsteuer und in
Rechtsformen: Gemeinnützigkeit ist unabhängig von der konkreten Rechtsform. Eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen und gGmbHs können gemeinnützig