Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit bezeichnet den steuerlichen Status von Organisationen in Deutschland, die gemeinnützige, wohltätige, wissenschaftliche, religiöse oder kulturelle Zwecke verfolgen und deren Mittel ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden. Ziel ist es, das Allgemeinwesen zu fördern. Einrichtungen mit dieser Anerkennung erhalten steuerliche Vergünstigungen und Spendenbegünstigungen; Spender können Zuwendungen oft steuerlich geltend machen.
Voraussetzungen sind, dass die Organisation gemeinnützige Zwecke verfolgt und ihre Mittel ausschließlich für diese Zwecke verwendet.
Rechtsgrundlage ist die Abgabenordnung. Gemeinnützigkeit kann bei Vereinen, gGmbHs, Stiftungen oder anderen juristischen Personen vorliegen. Die
Folgen umfassen Steuerbefreiungen von Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Möglichkeit, Spenden steuerlich abzugsfähig zu machen. Die
Beispiele für gemeinnützige Zwecke sind Bildung, Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Kultur sowie Wohlfahrt und Hilfsdienste.