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Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit bezeichnet den steuerlichen Status von Organisationen in Deutschland, die gemeinnützige, wohltätige, wissenschaftliche, religiöse oder kulturelle Zwecke verfolgen und deren Mittel ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden. Ziel ist es, das Allgemeinwesen zu fördern. Einrichtungen mit dieser Anerkennung erhalten steuerliche Vergünstigungen und Spendenbegünstigungen; Spender können Zuwendungen oft steuerlich geltend machen.

Voraussetzungen sind, dass die Organisation gemeinnützige Zwecke verfolgt und ihre Mittel ausschließlich für diese Zwecke verwendet.

Rechtsgrundlage ist die Abgabenordnung. Gemeinnützigkeit kann bei Vereinen, gGmbHs, Stiftungen oder anderen juristischen Personen vorliegen. Die

Folgen umfassen Steuerbefreiungen von Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Möglichkeit, Spenden steuerlich abzugsfähig zu machen. Die

Beispiele für gemeinnützige Zwecke sind Bildung, Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Kultur sowie Wohlfahrt und Hilfsdienste.

Die
Tätigkeit
ist
selbstlos;
kein
Mitglied
oder
Gesellschafter
darf
privat
profitieren.
Die
Satzung
muss
entsprechend
formuliert
sein,
und
es
bestehen
Transparenz-
sowie
Rechnungslegungspflichten.
Politische
Betätigung
ist
eingeschränkt.
Die
Anerkennung
wird
durch
das
zuständige
Finanzamt
geprüft
und
regelmäßig
überprüft;
der
Status
kann
bei
Verstoß
entzogen
werden.
Prüfung
erfolgt
durch
das
Finanzamt;
der
Status
ist
eine
behördliche
Zuordnung,
die
an
die
fortlaufende
Einhaltung
der
Voraussetzungen
geknüpft
ist.
Mittel
müssen
zweckgebunden
verwendet
werden;
Gewinne
dürfen
nicht
an
Mitglieder
ausgeschüttet
werden,
sondern
müssen
dem
gemeinnützigen
Zweck
zufließen.
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
sind
zulässig,
jedoch
nur
in
begrenztem
Umfang
und
mit
Bezug
zum
gemeinnützigen
Zweck.