gemeinnützigen
Gemeinnützig, or gemeinnützigkeit, bezeichnet in der deutschen Sprache sowie in anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen Organisationen oder Tätigkeiten, die dem Allgemeinwohl dienen. Der Begriff wird verwendet, um Zwecke zu beschreiben, die nicht auf Gewinn, sondern auf Förderung von Wohlfahrt, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Religion oder sozialer Unterstützung ausgerichtet sind. Gemeinnützigkeit ist eng mit dem Verzicht auf Gewinnbeteiligung und dem Ausschluss von privatwirtschaftlicher Vorteilsnahme verbunden.
In Deutschland ist die Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die Anerkennung erfolgt durch das zuständige
Zu den Vorteilen der Gemeinnützigkeit gehören steuerliche Vergünstigungen. Gemeinnützige Organisationen können von der Körperschaftsteuer und teilweise
Beispiele für gemeinnützige Einrichtungen sind Wohlfahrtsverbände, Vereine, Stiftungen, Kirchen und Universitäten. In anderen deutschsprachigen Ländern gelten