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gemeinnützigen

Gemeinnützig, or gemeinnützigkeit, bezeichnet in der deutschen Sprache sowie in anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen Organisationen oder Tätigkeiten, die dem Allgemeinwohl dienen. Der Begriff wird verwendet, um Zwecke zu beschreiben, die nicht auf Gewinn, sondern auf Förderung von Wohlfahrt, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Religion oder sozialer Unterstützung ausgerichtet sind. Gemeinnützigkeit ist eng mit dem Verzicht auf Gewinnbeteiligung und dem Ausschluss von privatwirtschaftlicher Vorteilsnahme verbunden.

In Deutschland ist die Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die Anerkennung erfolgt durch das zuständige

Zu den Vorteilen der Gemeinnützigkeit gehören steuerliche Vergünstigungen. Gemeinnützige Organisationen können von der Körperschaftsteuer und teilweise

Beispiele für gemeinnützige Einrichtungen sind Wohlfahrtsverbände, Vereine, Stiftungen, Kirchen und Universitäten. In anderen deutschsprachigen Ländern gelten

Finanzamt.
Zu
den
anerkannten
gemeinnützigen
Zwecken
gehören
unter
anderem
mildtätige,
kirchliche,
wissenschaftliche,
kulturelle
und
soziale
Zwecke,
die
dem
öffentlichen
Interesse
dienen.
Wichtige
Vorgaben
sind:
Die
Tätigkeit
muss
ausschließlich
und
unmittelbar
gemeinnützigen
Zwecken
dienen;
die
Mittel
der
Organisation
dürfen
nur
für
diese
Zwecke
verwendet
werden;
Mittelzuflüsse
und
Vermögen
dürfen
nicht
an
Mitglieder
oder
Anteilseigner
ausgeschüttet
werden;
bei
Auflösung
müssen
die
Vermögenswerte
einer
steuerbegünstigten
Organisation
zufließen;
politische
Tätigkeiten
sind
in
der
Regel
eingeschränkt.
von
der
Gewerbesteuer
befreit
sein;
Spenden
und
Mitgliedsbeiträge
können
steuerlich
absetzbar
sein.
Die
Anforderungen
an
Transparenz,
Spendenquittungen
und
regelmäßige
Nachweise
sind
hoch,
um
den
Status
zu
erhalten.
ähnliche
Konzepte,
weisen
aber
teils
eigene
gesetzliche
Regelungen
und
Kriterien
auf.