Home

Gehaltsüberzahlung

Gehaltsüberzahlung bezeichnet die Zahlung eines Gehaltsbetrags an einen Arbeitnehmer, der höher ist als der vertraglich oder gesetzlich tatsächlich geschuldet. Sie entsteht häufig durch Fehler in der Personalabrechnung, doppelte Auszahlung, falsche Zuschläge, fehlerhafte Stundenerfassung oder verspätete Berücksichtigung von Zulagen. In der Praxis kann die Gehaltsüberzahlung sowohl durch den Arbeitgeber als auch, seltener, durch den Arbeitnehmer verursacht werden.

Nach deutschem Zivilrecht folgt aus der ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruch des Gläubigers auf Rückgabe der überzahlten

Verjährung der Rückforderungsansprüche beträgt in der Regel drei Jahre (§§ 195 ff. BGB); der Lauf beginnt meist

Praxishinweis: Eine zeitnahe schriftliche Forderung sowie klare Vereinbarungen über Rückzahlung oder Verrechnung helfen, spätere Rechtsstreitigkeiten zu

Beträge
(BGB
§
812).
In
der
Regel
muss
der
Empfänger
die
Überzahlung
zurückzahlen;
der
Arbeitgeber
kann
Forderungen
durchsetzen,
etwa
durch
Rückzahlung,
Abrechnung
mit
zukünftigen
Zahlungen
oder
gerichtliche
Schritte.
Eine
einvernehmliche
Korrektur
ist
üblich:
Rückzahlungsplan,
Abzug
vom
nächsten
Gehalt
oder
vertraglich
vereinbarte
Verrechnung
mit
künftigen
Lohnzahlungen.
Dabei
gelten
gesetzliche
und
vertragliche
Grenzen:
Löhne
dürfen
nicht
willkürlich
gekürzt
werden,
und
Datenschutz
ist
zu
beachten.
mit
dem
Ende
des
Jahres,
in
dem
die
Überzahlung
festgestellt
wurde
oder
der
Gläubiger
Kenntnis
davon
erlangt
hat.
vermeiden.
Arbeitgeber
sollten
künftig
die
Lohnabrechnung
sorgfältig
prüfen,
um
erneute
Überzahlungen
zu
verhindern.