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Gebührenformen

Gebührenformen bezeichnen die unterschiedlichen Berechnungs- und Erhebungsweisen, nach denen Gebühren oder Entgelte für Dienstleistungen, Verwaltungs- oder Rechtsverfahren erhoben werden. Sie dienen der Finanzierung von Verwaltungskosten, der Kostenabdeckung von Behörden oder der Vergütung von Dienstleistungen durch private Anbieter.

Zu den gängigen Formen gehören Festgebühr, Pauschalgebühr, Mengengebühr, Wertgebühr und Zeitgebühr. Eine Festgebühr ist ein fester

Anwendung und Regulierung erfolgen oft über Gebührenordnungen, Gebührenrahmen oder vertragliche Vereinbarungen. Die Wahl der Gebührenform beeinflusst

Betrag,
unabhängig
vom
Umfang
der
Leistung
oder
vom
Gegenstandswert.
Eine
Pauschalgebühr
deckt
mehrere
Leistungen
in
einem
einheitlichen
Betrag
ab
und
ist
oft
unabhängig
von
Zeit
oder
Menge.
Mengengebühr
richtet
sich
nach
der
Menge
oder
dem
Umfang
der
erbrachten
Leistung,
zum
Beispiel
je
Stück,
je
Datensatz
oder
je
Benutzungseinheit.
Eine
Wertgebühr
bzw.
Gegenstandswertgebühr
bemisst
sich
nach
dem
Wert
des
Gegenstands
oder
des
wirtschaftlichen
Verfahrensgegenstands;
sie
ist
typisch
in
Gerichts-
oder
Notargebühren.
Zeitgebühren,
oft
als
Stundensatz
angegeben,
hängen
vom
tatsächlich
benötigten
Zeitaufwand
ab.
Eine
Erfolgsgebühr
knüpft
die
Höhe
der
Gebühr
an
einen
bestimmten
Erfolg
oder
ein
Ergebnis;
sie
ist
in
vielen
Rechts-
oder
Beratungsbereichen
reguliert
und
umstritten.
Transparenz,
Verlässlichkeit
und
Verhältnismäßigkeit
der
Kosten
für
den
Nutzer.
In
der
Praxis
variieren
Formen
je
nach
Rechtsordnung,
Branche
und
Art
der
Leistung;
klare
Kalkulationen
und
verständliche
Gebührenstrukturen
fördern
das
Vertrauen
der
Gebührenpflichtigen.