Notargebühren
Notargebühren sind Gebühren, die von Notarinnen und Notaren für deren Beurkundungs- und Beglaubigungsleistungen erhoben werden. Sie fallen unter anderem bei der Beurkundung von Immobilienkäufen, Erbverträgen, Testamentsurkunden, Vorsorgeverträgen, Handelsregisteranmeldungen und der Beglaubigung von Unterschriften an. Die Gebühren dienen der Honorierung der notariellen Amtspflichten sowie der Transparenz und Unabhängigkeit des Notariats.
In Deutschland wird die Bemessung der Notargebühren durch gesetzliche Vorschriften festgelegt. Maßgeblich ist das Notar- und
Außer Deutschland gelten ähnliche Systeme in anderen deutschsprachigen Ländern. In Österreich bestimmen Gebührenordnungen der Notare die
Hinweis: Die konkrete Höhe der Gebühr hängt von Art und Umfang der Leistung sowie dem Wert des