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Notargebühren

Notargebühren sind Gebühren, die von Notarinnen und Notaren für deren Beurkundungs- und Beglaubigungsleistungen erhoben werden. Sie fallen unter anderem bei der Beurkundung von Immobilienkäufen, Erbverträgen, Testamentsurkunden, Vorsorgeverträgen, Handelsregisteranmeldungen und der Beglaubigung von Unterschriften an. Die Gebühren dienen der Honorierung der notariellen Amtspflichten sowie der Transparenz und Unabhängigkeit des Notariats.

In Deutschland wird die Bemessung der Notargebühren durch gesetzliche Vorschriften festgelegt. Maßgeblich ist das Notar- und

Außer Deutschland gelten ähnliche Systeme in anderen deutschsprachigen Ländern. In Österreich bestimmen Gebührenordnungen der Notare die

Hinweis: Die konkrete Höhe der Gebühr hängt von Art und Umfang der Leistung sowie dem Wert des

Gerichtskostenrecht
(GNotKG)
bzw.
die
dazugehörige
Kostenordnung.
Die
Gebühren
richten
sich
in
der
Regel
nach
dem
Gegenstandswert
des
Rechtsgeschäfts;
je
höher
der
Wert,
desto
höher
die
Gebühr.
Zusätzlich
können
Auslagen,
Bearbeitungskosten
und
die
Umsatzsteuer
anfallen.
Die
Notarinnen
und
Notare
sind
verpflichtet,
vor
der
Durchführung
eines
notariellen
Geschäfts
eine
Gebührenvorschau
zu
geben,
soweit
möglich.
Honorare;
in
der
Schweiz
werden
Gebühren
nach
kantonalen
Regelungen
festgelegt.
Unabhängig
vom
Land
gilt,
dass
Notargebühren
gesetzlich
festgelegt,
transparent
und
unabhängig
vom
Verhandlungsergebnis
festgesetzt
sind.
Geschäfts
ab
und
kann
von
Einzelfall
zu
Einzelfall
variieren.
Die
Gebührenordnung
sorgt
dafür,
dass
notarielle
Leistungen
gerecht
und
vergleichbar
abgerechnet
werden.