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Bearbeitungskosten

Bearbeitungskosten bezeichnet in der Betriebswirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung die Kosten, die durch die Bearbeitung eines Vorgangs, einer Anfrage oder eines Objekts entstehen. Typische Bestandteile sind Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden, Material- und Kommunikationskosten sowie anteilige Gemeinkosten; externe Dienstleistungen können ebenfalls anfallen.

In der Kostenrechnung werden Bearbeitungskosten als Prozesskosten erfasst. Sie können variabel sein, etwa abhängig von der

Typische Anwendungsgebiete umfassen wirtschaftliche Prozesse wie die Bearbeitung von Bestellungen, Rechnungen oder Kreditprüfungen; im öffentlichen Sektor

Rechtliche Aspekte variieren je nach Rechtsordnung: In einigen Bereichen sind Bearbeitungsgebühren gegenüber Verbrauchern eingeschränkt oder verboten,

Wirtschaftliche Bedeutung: Hohe Bearbeitungskosten können Preisgestaltung, Margen und Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen. Unternehmen streben Effizienzsteigerungen durch Prozessoptimierung, Automatisierung

Anzahl
der
bearbeiteten
Vorgänge,
oder
fix,
z.
B.
durch
Softwarelizenzen
oder
Infrastruktur.
Häufig
werden
sie
auf
Kostenträger
wie
Produkte,
Aufträge
oder
Kunden
verteilt,
zum
Beispiel
mittels
Zuschlags-
oder
aktivitätsbasierter
Kalkulation.
sind
Bearbeitungsgebühren
für
Anträge,
Genehmigungen
oder
Sozialleistungen
üblich,
wobei
Gebührenrahmen
oft
gesetzlich
festgelegt
sind.
Im
Versicherungs-
oder
Bankwesen
gehören
die
Kosten
der
Schadenbearbeitung
oder
der
Kontoabwicklung
dazu.
während
Transparenzpflichten
in
Verträgen
oder
Preislisten
die
Sichtbarkeit
solcher
Kosten
sichern
sollen.
und
Outsourcing
an,
um
Bearbeitungskosten
zu
senken
und
Durchlaufzeiten
zu
verkürzen.