Gebotsabgaben
Gebotsabgaben bezeichnet den Akt, bei dem Teilnehmer eines Beschaffungs- oder Auktionsverfahrens ein Gebot oder Angebot abgeben. In Ausschreibungen, Auktionen und vergleichbaren Verfahren dient die Gebotsabgabe dem Zweck, einen Auftrag auf Basis von Preis und Anforderungen zu vergeben. Die Abgabe erfolgt in der Regel innerhalb festgelegter Fristen und unter bestimmten formellen Voraussetzungen.
Gebote können je nach Verfahren offen oder verdeckt eingereicht werden. In offenen Verfahren werden Gebote oft
Zu den Inhalten der Gebote gehören vor allem Preis, Leistungsumfang, Liefer- oder Fertigstellungszeit, Qualitäts- und Garantievorschriften
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland unterliegt die öffentliche Vergabe dem Vergaberecht (GWB, VgV) sowie EU-Richtlinien. Ziel ist