Fördermittelvergabe
Fördermittelvergabe bezeichnet den Prozess der Zuweisung öffentlicher Finanzmittel in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften oder hybriden Instrumenten an Projekte und Organisationen. Ziel ist es, öffentliche Politikinhalte zu unterstützen – etwa Forschung, Innovation, Umwelt, Infrastruktur, soziale Teilhabe oder regionale Entwicklung – und damit gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Ziele zu fördern. Die Vergabe erfolgt in der Regel durch Ministerien, Landes- oder Kommunalbehörden sowie EU- oder internationale Förderprogramme.
Rechtsgrundlagen und Rahmensetzung: Fördermittelvergabe basiert auf Fördergesetzen, Richtlinien, EU-Beihilfevorgaben sowie programmspezifischen Vorschriften. Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbskonformität
Verfahren: Typische Abläufe umfassen Förderaufrufe oder Ausschreibungen, Antragsprüfungen und Evaluierung. Je nach Programm erfolgt eine Bewertung
Kriterien und Bewertung: Bewertungsmaßstäbe betreffen Relevanz, Wirkung, Wirtschaftlichkeit, Realisierbarkeit, Nachhaltigkeit sowie Managementfähigkeit. Oft kommen externe Gutachterinnen
Arten und Instrumente: Förderinstrumente umfassen Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften oder Mischformen. Beihilfe- oder Förderrahmenbedingungen variieren je
Umsetzung, Überwachung und Transparenz: Nach Bewilligung erfolgen Vertragsregelungen, Meilensteine, Ausgabenprüfungen und Berichterstattung. Öffentliche Datenbestände und Publikation
Europäischer Kontext: In der EU erfolgt Fördermittelvergabe oft im Rahmen von Programmen wie Horizon Europe, regionalen