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Haushaltsrecht

Haushaltsrecht bezeichnet das Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das die Aufstellung, Bewilligung, Durchführung und Kontrolle der öffentlichen Haushalte regelt. Es betrifft Bund, Länder und Kommunen und bestimmt, wie öffentliche Mittel geplant, genehmigt und verwendet werden dürfen.

Es basiert auf Verfassungsrecht und speziellen Haushaltsgesetzen. Auf Bundesebene spielen die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weitere haushaltsrechtliche

Die Haushaltsführung stützt sich auf zentrale Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die Deckung der Ausgaben durch

Die Praxis wird durch das doppische Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik) gestützt, das Vermögenswerte, Schulden, Erträge und

Regelungen
eine
zentrale
Rolle;
auf
Länderebene
gelten
entsprechende
Landeshaushaltsordnungen
und
landesrechtliche
Vorgaben.
Diese
Rechtsrahmen
definieren,
welche
Einnahmen
und
Ausgaben
zulässig
sind,
wie
Mittel
genehmigt
werden
und
wie
Richtigkeit
sowie
Transparenz
der
Haushaltsführung
gewährleistet
werden.
laufende
Einnahmen
bzw.
genehmigte
Kredite,
sowie
Einheit
und
Gliederung
des
Haushaltsplans.
Der
Haushalt
dient
in
der
Regel
als
Planungs-
und
Rechenschaftsinstrument
und
durchläuft
einen
mehrstufigen
Prozess:
Aufstellung,
Beratung
und
Beschluss
durch
das
Parlament,
Ausführung
durch
die
Verwaltung
sowie
periodische
Berichte,
Abrechnung
und
Prüfung.
Aufwendungen
gegenüberstellt.
Die
Haushaltskontrolle
erfolgt
unter
anderem
durch
Rechnungshöfe
(Bundesrechnungshof,
Landesrechnungshöfe)
und
gesetzliche
Prüfungen.
In
jüngerer
Zeit
gewinnen
Transparenz,
Effizienz
und
langfristige
Finanzplanung
an
Bedeutung,
einschließlich
der
Schuldenbremse
zur
Begrenzung
neuer
Kreditaufnahmen.