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Funktionsbegriff

Der Funktionsbegriff vermittelt in der Mathematik die Vorstellung einer Zuordnung, die jedem Element einer Menge X aus dem Definitionsbereich genau ein Element einer Umgebung Y im Wertebereich zuordnet. Formal lässt sich eine Funktion f als Tripel (X, Y, f) oder als Abbildung f: X -> Y beschreiben; X heißt Definitionsbereich, Y Codomain. Wendet man f auf ein Element x ∈ X an, ergibt sich eindeutig y = f(x) ∈ Y.

Eine Funktion kann durch eine Regel, eine Tabelle, eine Grafik oder einen Algorithmus beschrieben werden. Typische

Der Funktionsgraph ist die Teilmenge { (x, y) ∈ X × Y | y = f(x) }. Er ermöglicht grafische Eigenschaften,

Funktionen lassen sich miteinander komposieren: (g ∘ f)(x) = g(f(x)). Die Identität id_X ist die Funktion, die jedes

Historisch wurde der Funktionsbegriff im 18. Jahrhundert durch Leonhard Euler und später durch die formale set-theoretische

Beispiele:
f:
R
->
R,
f(x)
=
x^2;
hier
ist
f
total,
da
jedes
x
in
R
ein
f(x)
existiert.
Wenn
der
Definitionsbereich
eingeschränkt
ist,
z.
B.
f:
R_≥0
->
R,
f(x)
=
sqrt(x),
handelt
es
sich
um
eine
Teilmenge
der
möglichen
Eingaben,
aber
noch
um
eine
Funktion
im
formalen
Sinn.
z.
B.
Stetigkeit,
Monotonie;
wichtige
Klassen:
injektiv
(jede
y
hat
höchstens
ein
x),
surjektiv
(jedes
y
im
Codomain
hat
mindestens
ein
x),
bijektiv
(je
ein
x
pro
y).
x
auf
sich
selbst
abbildet.
Eine
Funktion
besitzt
eine
Umkehrfunktion
f^{-1}:
Y
->
X,
wenn
sie
bijektiv
ist.
Definition
geprägt.
In
der
Schule
entwickelte
sich
der
Begriff
von
einer
rein
regelbasierten
Sicht
zu
einer
eigenständigen
Zuordnungsbeziehung,
die
als
Funktion,
Abbildung
oder
Funktionsverlauf
verstanden
wird.