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Frequenzzuweisung

Frequenzzuweisung bezeichnet den Prozess, durch den Regulierungsbehörden Teile des elektromagnetischen Spektrums bestimmten Nutzungen und Diensten zuweisen. Ziel ist eine geordnete Nutzung, minimale Interferenz und eine effiziente Spektrumnutzung.

Auf internationaler Ebene koordinieren die Internationale Fernmeldeunion (ITU) und deren Radio Regulations die globale Zuweisung von

Auf nationaler Ebene erstellen Regulierungsbehörden Frequenzzuweisungspläne im nationalen Spektralplan. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur. Der

Es gibt unterschiedliche Zuweisungsformen: primär oder sekundär, exklusiv oder gemeinsam genutzt, lizenziert oder gemeinsam genutzt. Lizenziell

Zu den zentralen Konzepten gehören Bandbreite, Kanalabstand, Schutzabstände, Guard-Bands, Interferenzvermeidung, Spektrumeffizienz, Frequenzplanung und Koexistenz. Die Entscheidungen

Herausforderungen sind Spektrenknappheit, Konflikte zwischen Diensten, globale Harmonisierung, Migration zu digitalen Standards, sowie der zunehmende Einsatz

Beispiele für häufig zugewiesene Bänder sind Mobilfunkbänder im 700/800/1800/2600 MHz-Bereich, WLAN-Bänder 2,4/5 GHz, Rundfunkbänder sowie Satelliten-

Frequenzen.
Die
Verordnung
legt
Bandkategorien,
Nutzungsarten
und
Schutzbestimmungen
fest.
World
Radiocommunication
Conferences
(WRC)
prüfen
und
aktualisieren
die
Zuweisungen,
um
technische
Entwicklungen
und
globale
Anforderungen
zu
berücksichtigen.
Prozess
umfasst
Bedarfsermittlung,
technische
Planung,
Zuteilung,
Lizenzvergabe
(z.
B.
Auktion)
und
Überwachung.
Betreiber
erhalten
Nutzungsrechte,
oft
befristet,
mit
Bedingungen
(Sendeleistung,
Frequenzband,
Zweck).
genutzte
Bereiche
benötigen
eine
Zulassung;
lizenzfreie
Bände
(z.
B.
ISM
2,4
GHz,
Teile
des
5-GHz-Spektrums)
dürfen
nach
technischen
Regeln
genutzt
werden.
basieren
auf
Bedarf,
technischen
Eigenschaften,
Umwelt-
und
Sicherheitsanforderungen
sowie
grenzüberschreitender
Abstimmung.
von
dynamischer
Spektrumszuteilung
(DSS)
und
Spectrum
Sharing,
etwa
für
5G,
Satellitenkommunikation
oder
Notfalldienste.
und
Funkverkehr
von
Behörden.