Fremdvergleichsprinzip
Fremdvergleichsprinzip, wörtlich das Prinzip des Fremdvergleichs, bezeichnet in Deutschland einen methodischen Grundsatz, wonach die Beurteilung von Vergütungen, Entgeltstrukturen oder Vertragsbedingungen an externen Maßstäben gemessen werden soll. Ziel ist es, Abhängigkeiten von rein internen Verteilungslogiken zu verringern und sich an marktüblichen oder vergleichbaren Referenzgrößen zu orientieren. Dadurch soll Transparenz, Vergleichbarkeit und Fairness gewährleistet werden.
Im Arbeitsrecht und Tarifwesen wird das Fremdvergleichsprinzip häufig herangezogen, um die Angemessenheit von Löhnen zu prüfen.
In der öffentlichen Verwaltung und bei Vergabeverfahren kommt das Prinzip ebenfalls zum Tragen: Vergünstigungen, Honorare oder
Kritikpunkt ist, dass externe Benchmarks ungenau sein können, regionalen Unterschieden unterliegen oder Datenlücken existieren. Zudem besteht