Festlaufverträge
Festlaufverträge sind Verträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit, die am Ende der Laufzeit grundsätzlich endet, sofern nicht verlängert oder vorzeitig beendet wird. Typische Merkmale sind Start- und Enddatum sowie oft Klauseln zur Verlängerung, etwa automatische Verlängerung oder Verlängerung nach erneuter Zustimmung. Die Anbieter- und Nachfrageseite profitieren von Planbarkeit, während der Vertrag oft eine geringere Flexibilität bedeutet.
Typische Anwendungsbereiche umfassen Telekommunikation, Energie- und Versorgungsverträge, Leasingverträge sowie Kredit- und Mietverträge mit begrenzter Laufzeit. Festlaufverträge
Wesentliche Punkte sind klare Laufzeit und Enddatum; gegebenenfalls Regelungen zur Verlängerung oder zum automatischen Fortbestand; Kündigungsfristen,
Rechtlich werden Festlaufverträge je nach Rechtsgebiet unterschiedlich geregelt. Verbraucherverträge unterliegen Transparenz- und Informationspflichten zu Laufzeit, Verlängerung
Vorteile sind Planungssicherheit und erleichterte Preisgestaltung über die Laufzeit; Nachteile umfassen eingeschränkte Flexibilität und das Risiko