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Fahrtüchtigkeit

Fahrtüchtigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein Kraftfahrzeug sicher und verkehrsgerecht zu führen. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von sensorischen Fähigkeiten (Sehen, Hören), motorischen Fertigkeiten, mentaler Leistungsfähigkeit und dem Wissen um Verkehrsregeln. Beeinträchtigungen durch Krankheiten, Medikamente, Alkohol oder Drogen können die Fahrtüchtigkeit vorübergehend oder dauerhaft reduzieren.

Der rechtliche Rahmen variiert je Land. In Deutschland und der EU ist die Fahrtüchtigkeit Teil des Fahrerlaubnisrechts.

Wichtige Risikofaktoren sind Seh- und Hörprobleme, motorische Einschränkungen, kognitive Beeinträchtigungen, sowie neurologische oder psychische Erkrankungen. Ebenso

Die Feststellung erfolgt in der Regel durch ärztliche Gutachten, Diagnostik in Begutachtungs- oder Fahrerlaubnisprüfstellen und, je

Auswirkungen: Wird Fahrtüchtigkeit als beeinträchtigt eingestuft, kann die Fahrerlaubnis vorübergehend entzogen, eingeschränkt oder dauerhaft verweigert werden.

Behördliche
Stellen
können
medizinische
und
psychologische
Untersuchungen
verlangen
und
im
Einzelfall
Auflagen
setzen,
Fahrverbote
verhängen
oder
die
Fahrerlaubnis
entziehen,
wenn
die
Verkehrssicherheit
gefährdet
scheint.
Bei
bestimmten
Erkrankungen
oder
nach
schweren
Verkehrsverstößen
kann
eine
medizinisch-psychologische
Untersuchung
(MPU)
angeordnet
werden.
spielen
Medikamenteneinnahmen
und
der
Einfluss
von
Alkohol
oder
Drogen
eine
Rolle.
Temporäre
Beeinträchtigungen
durch
Müdigkeit
oder
akute
Erkrankungen
können
die
Fahrtüchtigkeit
ebenfalls
reduzieren.
nach
Fall,
durch
eine
MPU.
Ziel
ist
es
zu
prüfen,
ob
der
Fahrzeugführer
unter
bestehenden
oder
abgeklärten
gesundheitlichen
Bedingungen
sicher
am
Straßenverkehr
teilnehmen
kann.
Je
nach
Ergebnis
können
Empfehlungen
oder
Auflagen
erfolgen,
etwa
regelmäßige
Arztkontrollen,
Fahrstunden
mit
Begleitperson
oder
Einschränkungen
der
Fahrzeugklasse.
Die
Entscheidung
dient
der
Verkehrssicherheit
und
dem
Schutz
anderer
Verkehrsteilnehmer.