Fahrtüchtigkeit
Fahrtüchtigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein Kraftfahrzeug sicher und verkehrsgerecht zu führen. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von sensorischen Fähigkeiten (Sehen, Hören), motorischen Fertigkeiten, mentaler Leistungsfähigkeit und dem Wissen um Verkehrsregeln. Beeinträchtigungen durch Krankheiten, Medikamente, Alkohol oder Drogen können die Fahrtüchtigkeit vorübergehend oder dauerhaft reduzieren.
Der rechtliche Rahmen variiert je Land. In Deutschland und der EU ist die Fahrtüchtigkeit Teil des Fahrerlaubnisrechts.
Wichtige Risikofaktoren sind Seh- und Hörprobleme, motorische Einschränkungen, kognitive Beeinträchtigungen, sowie neurologische oder psychische Erkrankungen. Ebenso
Die Feststellung erfolgt in der Regel durch ärztliche Gutachten, Diagnostik in Begutachtungs- oder Fahrerlaubnisprüfstellen und, je
Auswirkungen: Wird Fahrtüchtigkeit als beeinträchtigt eingestuft, kann die Fahrerlaubnis vorübergehend entzogen, eingeschränkt oder dauerhaft verweigert werden.