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Ermahnung

Ermahnung bezeichnet eine Aufforderung oder Verwarnung, ein Verhalten künftig zu ändern oder zu unterlassen. Sie dient der Orientierung und Prävention und kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Im privaten Bereich spricht man von einer Ermahnung, wenn Eltern, Lehrer oder andere Personen jemanden zu einer verhaltenskorrigierenden Maßnahme motivieren. Im beruflichen Umfeld wird der Begriff oft als milderer Schritt vor einer formalen Maßnahme verstanden.

Im Arbeitsrecht Deutschlands ist die Ermahnung häufig der informelle Vor-Schritt zu strengeren disziplinarischen Maßnahmen. Sie verweist

Anders als eine Mahnung im Sinne von Zahlungsaufforderung oder eine Verwarnung im alltäglichen Sprachgebrauch ist eine

auf
ein
konkretes
Fehlverhalten,
benennt
das
gewünschte
Verhalten
und
enthält
oft
eine
Warnung,
dass
sich
eine
Wiederholung
negativ
auswirken
kann.
Eine
Ermahnung
wird
meist
in
der
Personalakte
dokumentiert,
ist
aber
keine
rechtsverbindliche
Sanktion
an
sich.
Sie
unterscheidet
sich
von
einer
Abmahnung,
die
eine
formale
Grundlage
für
spätere
Kündigungen
oder
weitere
arbeitsrechtliche
Schritte
bilden
kann.
Ermahnung
eher
auf
Verhaltensänderung
ausgerichtet
als
auf
eine
juristisch
verbindliche
Fristsetzung.
In
der
Pädagogik
und
Ethik
kann
sie
auch
als
warnender
oder
ermahnender
Appell
verstanden
werden,
jemanden
zu
moralisch
angemessenerem
Verhalten
zu
bewegen.
Insgesamt
bleibt
die
Ermahnung
ein
moderater
Hinweis,
der
auf
Verantwortung
und
zukünftige
Folgen
aufmerksam
macht.