Entwurfsversion
Entwurfsversion bezeichnet in der Regel die vorläufige, noch nicht freigegebene Fassung eines Dokuments, Designs oder Produkts. Sie dient dazu, Ideen zu sammeln, Struktur zu testen und Feedback einzuholen, bevor eine endgültige Version erstellt wird. Der Begriff lässt sich branchenübergreifend verwenden: im Verlagswesen für Manuskripte und Redaktionsentwürfe, in der Softwareentwicklung als vorläufige Spezifikation oder als Arbeitszweig, in der Produkt- und Industriedesign als frühe Skizze oder Modell, sowie im Rechtsbereich für Gesetzesentwürfe.
Typische Merkmale einer Entwurfsversion sind Unvollständigkeit, Platzhalter, Kommentarfunktionen und häufige Änderungsnotizen. Sie enthält oft mehrere Überarbeitungen,
Der Erstellungsprozess umfasst das Schreiben oder Konzipieren, das Sammeln von Feedback, das Implementieren von Änderungen sowie
Im Rechtswesen kann ein Gesetzesentwurf als Entwurfsversion vorliegen, ehe parlamentarische Beratungen stattfinden. In der Wissenschaft bedeutet