Gesetzesentwurf
Ein Gesetzesentwurf (Gesetzentwurf) ist der formelle Text eines vorgeschlagenen Gesetzes, der einer Legislative vorgelegt wird. Er dient als Ausgangspunkt für die Diskussion, Änderung und schließlich die Annahme eines neuen Rechtsakts. In vielen deutschsprachigen Ländern umfasst er den Wortlaut des geplanten Gesetzes sowie eine Begründung, die Ziele, Rechtsfolgen und wirtschaftliche Auswirkungen erläutert.
Der Entwurf wird in der Regel von der Regierung oder von Parlamentsfraktionen bzw. einzelnen Abgeordneten ausgearbeitet.
Der Gesetzgebungsprozess umfasst mehrere Schritte. Nach der Einbringung wird der Entwurf in Ausschüssen diskutiert, über Änderungsanträge
In Deutschland, Österreich und der Schweiz dient der Gesetzesentwurf damit der transparenten Auseinandersetzung über Rechtsfolgen und