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Gesetzesentwurf

Ein Gesetzesentwurf (Gesetzentwurf) ist der formelle Text eines vorgeschlagenen Gesetzes, der einer Legislative vorgelegt wird. Er dient als Ausgangspunkt für die Diskussion, Änderung und schließlich die Annahme eines neuen Rechtsakts. In vielen deutschsprachigen Ländern umfasst er den Wortlaut des geplanten Gesetzes sowie eine Begründung, die Ziele, Rechtsfolgen und wirtschaftliche Auswirkungen erläutert.

Der Entwurf wird in der Regel von der Regierung oder von Parlamentsfraktionen bzw. einzelnen Abgeordneten ausgearbeitet.

Der Gesetzgebungsprozess umfasst mehrere Schritte. Nach der Einbringung wird der Entwurf in Ausschüssen diskutiert, über Änderungsanträge

In Deutschland, Österreich und der Schweiz dient der Gesetzesentwurf damit der transparenten Auseinandersetzung über Rechtsfolgen und

Daneben
können
Ministerien,
Ausschüsse
oder
Interessenverbände
Stellungnahmen
einbringen.
Häufig
erfolgt
eine
Vorprüfung
oder
Vernehmlassung,
bei
der
Behörden,
Verbände
und
andere
Stakeholder
Feedback
geben,
bevor
der
Entwurf
dem
Parlament
zugeleitet
wird.
abgestimmt
und
schließlich
im
Plenum
des
Parlaments
beraten.
Je
nach
Rechtslage
kann
der
Entwurf
der
Zustimmung
oder
dem
Einspruch
des
oberen
Hauses
(beispielsweise
des
Bundesrates)
bedürfen.
Nach
Zustimmung
beider
Häuser
wird
das
Gesetz
ausgestellt,
von
Staatsoberhäuptern
unterzeichnet
und
im
Amtsblatt
bzw.
Bundesgesetzblatt
veröffentlicht.
In
vielen
Ländern
enthalten
Entwürfe
auch
Übergangsregelungen
und
Finanzierungsaspekte.
politische
Ziele,
erleichtert
die
Beteiligung
von
Akteuren
und
formt
die
Grundlage
für
verbindliche
Rechtsnormen.
Gefahr
und
Bedeutung
liegen
in
der
sorgfältigen
Abwägung
von
Effizienz,
Grundrechten
und
Beschäftigung
von
Betroffenen.