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Entgelttarifverträge

Entgelttarifverträge sind Tarifverträge, die die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer bestimmten Branche oder innerhalb eines Unternehmens regeln. Sie legen die Entgeltstrukturen fest, etwa Entgeltgruppen mit zugehörigen Stufen, Höhe der Löhne und Gehälter, Zuschläge, Prämien sowie weitere geldwerte Leistungen. Oft begleiten Manteltarifverträge, die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen regeln.

Rechtlich verankert sind Entgelttarifverträge im Tarifvertragsgesetz (TVG). Sie werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Der Geltungsbereich

Die Laufzeit von Entgelttarifverträgen ist zeitlich begrenzt und wird üblicherweise nach Ablauf neu verhandelt. Während der

Auswirkungen: Entgelttarifverträge setzen Mindeststandards im Lohn- und Gehaltsbereich und sichern Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte. Sie

ergibt
sich
aus
dem
Vertrag
und
umfasst
in
der
Regel
alle
Betriebe
und
Beschäftigten,
denen
der
Vertrag
zugeordnet
ist.
In
vielen
Fällen
kann
der
Vertrag
zudem
durch
Allgemeinverbindlicherklärung
(AVE)
durch
das
BMAS
auf
alle
Betriebe
einer
Branche
ausgeweitet
werden.
Laufzeit
sind
die
Bestimmungen
verbindlich
für
die
Vertragspartner
sowie
die
tarifgebundenen
Arbeitnehmer
und
Arbeitgeber
in
dem
Geltungsbereich.
Verstöße
können
arbeitsrechtlich
unter
anderem
vor
Arbeitsgerichten
geahndet
werden.
dienen
der
Lohngleichheit,
dem
Ausgleich
regionaler
Unterschiede
und
der
Wettbewerbsfähigkeit
der
Branchen.