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Manteltarifverträge

Manteltarifverträge, kurz Manteltarifverträge, sind eine Form kollektiver Arbeitsverträge im deutschen Tarifvertragssystem. Sie regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses, insbesondere solche Fragen, die nicht direkt das Entgelt betreffen. Mantelverträge entstehen durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und gelten für die Mitglieder der vertragsschließenden Parteien bzw. für die im Vertrag festgelegte Geltungsbereich.

Inhaltlich legen Manteltarifverträge unter anderem fest: Arbeitszeitmodelle, Pausenregelungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Probezeiten, Teilzeit- und Befristungsregelungen, betriebliche Alters-

Der Anwendungsbereich eines Manteltarifvertrags kann flächentariflich (branchenweit) oder unternehmensbezogen sein. Die Bindung gilt grundsätzlich für die

Rechtlich basieren Manteltarifverträge auf dem Tarifvertragsgesetz. Sie treten zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft, sind in

und
Gesundheitsschutzaspekte
sowie
lose
Regelungen
zur
Arbeitsorganisation,
Weiterbildung
und
Mitbestimmung.
Da
sie
das
Grundgerüst
des
Arbeitsverhältnisses
beschreiben,
dienen
sie
oft
als
Ergänzung
zu
Entgelttarifverträgen,
die
die
Vergütung
festlegen.
Mitglieder
der
vertragsschließenden
Parteien;
in
manchen
Fällen
kann
der
Tarifvertrag
durch
eine
Allgemeinverbindlicherklärung
auch
für
nicht
tariffähige
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer
gelten
gemacht
werden.
der
Regel
befristet
und
müssen
bei
Ablauf
neu
verhandelt
bzw.
verlängert
werden.
Änderungen
erfolgen
durch
erneute
Verhandlungen
zwischen
den
Parteien.
Manteltarifverträge
tragen
zur
Stabilität
und
Transparenz
der
Arbeitsbedingungen
in
den
jeweiligen
Branchen
bei.