Manteltarifverträge
Manteltarifverträge, kurz Manteltarifverträge, sind eine Form kollektiver Arbeitsverträge im deutschen Tarifvertragssystem. Sie regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses, insbesondere solche Fragen, die nicht direkt das Entgelt betreffen. Mantelverträge entstehen durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und gelten für die Mitglieder der vertragsschließenden Parteien bzw. für die im Vertrag festgelegte Geltungsbereich.
Inhaltlich legen Manteltarifverträge unter anderem fest: Arbeitszeitmodelle, Pausenregelungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Probezeiten, Teilzeit- und Befristungsregelungen, betriebliche Alters-
Der Anwendungsbereich eines Manteltarifvertrags kann flächentariflich (branchenweit) oder unternehmensbezogen sein. Die Bindung gilt grundsätzlich für die
Rechtlich basieren Manteltarifverträge auf dem Tarifvertragsgesetz. Sie treten zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft, sind in