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Energieabgabe

Energieabgabe bezeichnet eine öffentlich-rechtliche Abgabe auf den Verbrauch bestimmter Energiearten oder auf die Lieferung von Elektrizität. Sie dient typischerweise der Generierung von Staatseinnahmen und der Lenkung des Energieverbrauchs im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz. Je nach Rechtsordnung wird sie als Energiesteuer, Stromsteuer oder als eigenständige CO2- oder Energieabgabe ausgestaltet und von den Energieversorgern eingezogen oder direkt an den Endverbraucher weitergegeben.

Zweck und Instrumente: Die Abgabe zielt darauf ab Anreize zu energiebewusstem Verhalten zu schaffen, externe Kosten

Ausgestaltung: Die Abgabe kann pro Einheit oder nach dem Verbrauchsvolumen erhoben werden; Maßgaben wie Ausnahmen für

Rechtlicher Rahmen: In der Europäischen Union bilden Richtlinien wie die EU-Energiesteuer-Richtlinie einen Rahmen für die Besteuerung

zu
internalisieren
und
Mittel
für
Förderprogramme,
etwa
für
erneuerbare
Energien
oder
Energieeffizienz,
zu
generieren.
Instrumente
sind
Energiesteuern
auf
Kraftstoffe,
Heizöl
oder
Gas,
eine
Stromsteuer
sowie
CO2-Bepreisung;
oft
sind
Teile
der
Einnahmen
zweckgebunden.
Haushalte,
soziale
Härten
oder
energieintensive
Industrien
sind
verbreitet.
Kritik
bezieht
sich
auf
steigende
Lebenshaltungskosten
und
Wettbewerbsnachteile,
weshalb
Gestaltung
oft
sozial
ausgewogen
erfolgen
soll,
etwa
durch
Freibeträge
oder
Rückerstattungen.
von
Energieprodukten
und
Elektrizität
(ETD).
National
können
Abgaben
zusätzlich
zu
anderen
Umweltsteuern
bestehen;
die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
zwischen
Ländern
und
Zeit.
Die
Debatte
konzentriert
sich
auf
Wirksamkeit,
Verhältnismäßigkeit
und
soziale
Folgen.