Endnutzerlizenzvertrag
Endnutzerlizenzvertrag, abgekürzt EULA, ist ein Rechtsvertrag zwischen dem Anbieter einer Software (Hersteller oder Publisher) und dem Endnutzer. Er regelt, welche Nutzungsrechte dem Nutzer an der Software eingeräumt werden, welche Pflichten der Nutzer hat und welche Rechte der Anbieter behält. In der Regel wird der Eigentumsvorrang der Software beim Anbieter bestätigt; der Nutzer erwirbt eine Lizenz zur Nutzung, nicht das Eigentum an Programmdateien oder Quellcode. Die Lizenz ist meist nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar und oft an eine bestimmte Anzahl von Geräten oder Nutzern gebunden.
Typische Inhalte umfassen: Art, Umfang und Zweck der Nutzung; Installation- und Aktivierungsbedingungen; Beschränkungen wie Verbot von
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland und der EU gelten neben dem EULA auch allgemeine Vertrags- und Verbraucherschutzrechtsnormen.
Abgrenzung: EULAs unterscheiden sich von AGB/TOS, die allgemeine Nutzungsbedingungen betreffen, während EULAs speziell Software-Nutzungsrechte regeln. Open-Source-Lizenzen