Elterformen
Elterformen bezeichnet die unterschiedlichen Arten, wie eine Person rechtlich und sozial als Elternteil für ein Kind gilt. Der Begriff wird in Pädagogik, Soziologie und Familienrecht verwendet und beschreibt, wie sich Elternschaft aus Abstammung, rechtlicher Anerkennung und sozialen Verantwortlichkeiten zusammensetzt. Er umfasst sowohl klassische als auch zunehmend vielfältige Familienformen.
Biologische Eltern sind die leiblichen Eltern des Kindes und bilden oft die zentrale Grundlage der Elternschaft.
Adoptiveltern erlangen die Elternschaft durch Adoption. Damit geht die rechtliche Elternschaft über den biologischen Bezug hinaus,
Pflegeeltern oder Pflegelkinder beziehen Kinder vorübergehend oder dauerhaft in eine Familie auf. Pflegefamilien übernehmen Erziehungsverantwortung, ohne
Stief- oder Ergänzungsfamilien entstehen durch neue Partnerschaften der Eltern. Stiefmütter oder Stiefväter können in das Sorgerechtsgefüge
Alleinerziehende sind Eltern, die allein für Erziehung, Versorgung und Betreuung des Kindes verantwortlich sind. Co-Elternschaft bzw.
Rechtlich komplexe Formen wie Leihmutterschaft begegnen in vielen Staaten regulatorischen Einschränkungen oder Verboten. Global unterscheiden sich