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Adoptiveltern

Adoptiveltern sind Personen, die durch eine Adoption rechtlich zu den Eltern eines Kindes werden, das nicht ihr leibliches Kind ist. Mit der Adoption entsteht eine dauerhafte Eltern-Kind-Beziehung, die die bisherigen familiären Beziehungen des Kindes verändern oder ersetzen kann. Adoptiveltern übernehmen damit Erziehungsverantwortung, Unterhaltspflichten und das Recht auf Mitbestimmung in Belangen des Kindes.

Der Prozess variiert je nach Rechtsordnung. In vielen Ländern erfolgt eine Adoption über das Jugendamt oder

Formen der Adoption umfassen in der Praxis Volladoption und Stiefkindadoption. Bei der Volladoption endet die rechtliche

Rechte und Pflichten der Adoptiveltern umfassen Erziehung, Versorgung, Bildung und Unterstützung des Kindes. In der Regel

eine
vergleichbare
Behörde
in
Zusammenarbeit
mit
einem
Familiengericht.
Potenzielle
Adoptiveltern
durchlaufen
häufig
eine
Eignungsprüfung,
Beratung,
Hausbesuche
und
Prüfungen
zu
finanzieller
Situation
und
gesundheitlicher
Eignung.
Die
Zustimmung
der
leiblichen
Eltern
oder
Vormünder
ist
oft
erforderlich;
reicht
sie
nicht
aus,
entscheidet
das
Gericht.
Die
Adoption
wird
durch
ein
rechtskräftiges
Gerichtsurteil
vollzogen.
Beziehung
zum
bisherigen
Elternteil
vollständig
und
das
Kind
wird
rechtlich
vollständig
zu
einem
Kind
der
Adoptiveltern.
Die
Stiefkindadoption
erfolgt
typischerweise
im
Kontext
einer
Partnerschaft
oder
Ehe,
wobei
der
Partner
des
leiblichen
Elternteils
das
Kind
rechtlich
adoptiert.
Die
konkrete
Rechtswirkung
kann
je
nach
Rechtsordnung
unterschiedlich
sein.
besitzt
das
Kind
nach
der
Adoption
dieselben
Rechte
wie
ein
leibliches
Kind,
einschließlich
erbrechtlicher
Ansprüche.
Adoptionen
gelten
in
der
Regel
als
dauerhaft;
Rückführungen
oder
Änderungen
der
Rechtsbeziehungen
sind
Ausnahmefälle
und
stark
von
der
jeweiligen
Rechtslage
abhängig.