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Einzelunternehmens

Das Einzelunternehmen ist eine Form der Unternehmensführung, bei der eine einzelne Person als Eigentümer das Geschäft besitzt und führt. Typisch ist, dass das Unternehmen keine eigene juristische Person ist; der Unternehmer steht mit dem Unternehmen rechtlich eng verbunden und haftet in der Regel persönlich für Verbindlichkeiten.

Gründung und Name: Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt in der Regel durch eine Gewerbeanmeldung beim

Haftung und Leitung: Der Eigentümer führt das Geschäft allein und trägt unbeschränkt das volle Haftungsrisiko mit

Steuern und Abgaben: Gewinn des Einzelunternehmens wird dem Einkommen des Eigentümers zugerechnet und unterliegt der Einkommensteuer;

Vor- und Nachteile: Vorteile sind einfache Gründung, geringe laufende Kosten und volle Kontrolle. Nachteile sind die

zuständigen
Gewerbeamt.
Bei
der
Nutzung
eines
Firmennamens,
der
nicht
dem
Nachnamen
entspricht,
kann
zusätzlich
eine
Eintragung
ins
Handelsregister
als
eingetragener
Kaufmann
(e.K.)
erfolgen.
In
vielen
Fällen
existiert
das
Einzelunternehmen
erst
durch
die
Anmeldung
und
die
Aufnahme
der
Geschäftstätigkeit.
seinem
Privatvermögen.
Er
trifft
Entscheidungen
und
ist
für
alle
Verträge
und
Verpflichtungen
verantwortlich.
Die
Finanzierung
erfolgt
in
der
Regel
durch
Eigenkapital,
Kreditaufnahmen
oder
Betriebserträge;
Investitionen
hängen
oft
von
der
persönlichen
Bonität
ab.
je
nach
Rechtsordnung
können
zusätzlich
Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer
sowie
Sozialabgaben
anfallen.
Die
Abrechnung
erfolgt
periodisch
über
die
Einkommensteuererklärung;
Umsatzsteuerpflicht
besteht
grundsätzlich,
sofern
Umsatzgrenzen
überschritten
sind
oder
die
Tätigkeit
steuerbar
ist.
Die
Buchführungspflichten
richten
sich
nach
der
Größe
des
Unternehmens:
Kleingewerbetreibende
verwenden
oft
eine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
(EÜR;
größere
Unternehmen
doppelte
Buchführung).
unbeschränkte
Haftung,
begrenzte
Möglichkeiten
zur
Kapitalbeschaffung
und
das
potenziell
höhere
persönliche
Risiko.
Viele
Einzelunternehmen
wandeln
sich
mit
Wachstum
in
eine
Kapitalgesellschaft
um,
um
Haftungsrisiken
zu
begrenzen.