Einzelanwender
Einzelanwender ist ein Begriff aus der Softwarelizenzierung und bezeichnet ein Nutzungsrecht, das einer einzelnen, benannten Person zugewiesen wird. Typischerweise erlaubt es die Installation und Nutzung der Software auf einem bestimmten Computer und ist oft an diese Person gebunden. In einigen Verträgen kann auch die Nutzung auf weiteren Geräten desselben Nutzers gestattet sein, sofern dies ausdrücklich vorgesehen ist; häufig bleibt die Lizenz jedoch personengebunden und nicht übertragbar.
Unterscheidung: Einzelanwenderlizenzen stehen im Gegensatz zu Mehrplatz- oder Volumenlizenzen, bei denen mehrere Benutzer oder Geräte aktiv
Anwendungsfelder: Einzelanwenderlizenzen finden sich sowohl bei Desktop-Software für Privatnutzer als auch bei professioneller Software, die pro
Vertragliche Gestaltung: Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Lizenzvereinbarung. Wichtige Punkte sind Installationsrecht, Anzahl
Siehe auch: Endnutzerlizenzvertrag, Mehrplatzlizenz, Nutzungsrecht, Softwarelizenzierung.