Einkommenspfändung
Einkommenspfändung bezeichnet eine Form der Zwangsvollstreckung, bei der dem Schuldner aus regelmäßigen Einkünften ein Teil pfändungsfrei belassen wird und der restliche Betrag an Gläubiger abgeführt wird. In Deutschland ist sie rechtlich im Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, insbesondere in den §§ 850 ff. Die Pfändung erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch das Vollstreckungsgericht. Der entstandene Pfändungsbeschluss wird dem Arbeitgeber oder der auszahlenden Stelle zugestellt, wodurch diese verpflichtet wird, den entsprechenden Gehalts- oder Lohnanteil an den Gläubiger zu überweisen.
Der Schutz des Schuldners erfolgt über den Pfändungsfreibetrag, der durch die Pfändungstabelle festgelegt wird. Der Freibetrag
Neben Lohn- und Gehaltszahlungen können auch andere regelmäßige Einnahmen wie Renten oder bestimmte Sozialleistungen vom Pfändungsschutz
Ziel der Einkommenspfändung ist es, Gläubigern eine Durchsetzung der Forderung zu ermöglichen, ohne dem Schuldner die