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Einkommenspfändung

Einkommenspfändung bezeichnet eine Form der Zwangsvollstreckung, bei der dem Schuldner aus regelmäßigen Einkünften ein Teil pfändungsfrei belassen wird und der restliche Betrag an Gläubiger abgeführt wird. In Deutschland ist sie rechtlich im Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, insbesondere in den §§ 850 ff. Die Pfändung erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch das Vollstreckungsgericht. Der entstandene Pfändungsbeschluss wird dem Arbeitgeber oder der auszahlenden Stelle zugestellt, wodurch diese verpflichtet wird, den entsprechenden Gehalts- oder Lohnanteil an den Gläubiger zu überweisen.

Der Schutz des Schuldners erfolgt über den Pfändungsfreibetrag, der durch die Pfändungstabelle festgelegt wird. Der Freibetrag

Neben Lohn- und Gehaltszahlungen können auch andere regelmäßige Einnahmen wie Renten oder bestimmte Sozialleistungen vom Pfändungsschutz

Ziel der Einkommenspfändung ist es, Gläubigern eine Durchsetzung der Forderung zu ermöglichen, ohne dem Schuldner die

berücksichtigt
Grundbedarf
sowie
etwaige
Unterhaltsverpflichtungen;
Beträge
darunter
bleiben
dem
Schuldner
unpfändbar,
darüber
hinausgehende
Einkommen
können
gepfändet
werden.
Bei
mehreren
Gläubigern
gilt
eine
Rang-
bzw.
Verteilungsregelung,
nach
der
die
verfügbaren
Beträge
entsprechend
aufgeteilt
werden.
Daneben
besteht
mit
dem
Pfändungsschutzkonto
(P-Konto)
die
Möglichkeit,
ein
Girokonto
so
zu
leading,
dass
ein
monatlicher
Grundbetrag
unabhängig
von
pfändbaren
Einnahmen
geschützt
bleibt.
betroffen
sein;
jedoch
gelten
nicht
alle
Einnahmen
gleichermaßen
als
pfändbar.
Rechtsmittel
gegen
einen
Pfändungsbeschluss
bestehen
in
Form
von
Widerspruch
oder
Anfechtung,
wobei
Betroffene
die
Fristen
beachten
und
ggf.
Rechtsberatung
in
Anspruch
nehmen
sollten.
Lebensgrundlage
vollständig
zu
entziehen.