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Einkommenersatz

Einkommenersatz bezeichnet Leistungen, die das ausbleibende oder reduzierte Einkommen einer Person ersetzen, wenn sie vorübergehend oder dauerhaft nicht oder nicht vollständig arbeiten kann. Der Begriff wird in verschiedenen deutschsprachigen Ländern verwendet, wobei der konkrete Leistungsumfang, die Anspruchsvoraussetzungen und die Finanzierung je nach Rechtsordnung variieren. Typische Ausprägungen sind Einkommensersatzleistungen aus dem Sozialversicherungssystem sowie staatliche oder unternehmensseitige Zuschüsse. Ziel ist es, den Lebensunterhalt zu sichern, Armut zu vermeiden und wirtschaftliche Stabilität in Krisenzeiten zu unterstützen.

Zu den häufigsten Formen gehören Arbeitslosengeld bzw. Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankengeld bei Krankheit, Mutterschafts- oder Elternzeitgeld,

Die Verwaltung erfolgt durch zuständige Institutionen wie Sozialversicherungsträger, Arbeitsagenturen oder staatliche Behörden. Neben der direkten Zahlung

Historisch und politisch umstritten; Reformen zielen auf fairen Ausgleich zwischen ausreichendem Schutz und Anreizen zur Rückkehr

sowie
Kurzarbeitergeld
in
Zeiten
wirtschaftlicher
Schieflage.
In
vielen
Systemen
gibt
es
auch
Leistungen
bei
Pflegebedürftigkeit
oder
bei
Dienst-
und
Wehrpflicht
(Ersatzleistungen).
Die
Höhe
der
Leistungen
orientiert
sich
zumeist
am
bisherigen
Einkommen,
oft
mit
Mindest-
und
Höchstbeträgen;
die
Auszahlung
erfolgt
zeitlich
begrenzt
und
setzt
regelmäßige
Beitragszahlungen
oder
Versicherungsansprüche
voraus.
dienen
Einkommensersatzleistungen
auch
der
Stabilisierung
des
Arbeitsmarkts
durch
Begleitmaßnahmen
wie
Beratung,
Rehabilitation
oder
Weiterbildungsförderung.
in
Beschäftigung.