Begleitmaßnahmen
Begleitmaßnahmen, oft verwendet in deutschen Verwaltungs- und Projektkontexten, bezeichnen Maßnahmen, die eine primäre Handlung oder Intervention begleiten. Sie zielen darauf ab, das Kernziel zu erreichen, negative Auswirkungen zu mindern, Ergebnisse zu verbessern und Transparenz sowie Beteiligung zu fördern. Begleitmaßnahmen werden planmäßig neben dem Hauptprojekt vorgesehen und werden in der Regel durch Genehmigungen, Verträge oder Rechtsvorschriften verbindlich.
Typische Bereiche sind der Umweltschutz, Bau und Infrastruktur, Forschung und klinische Studien, öffentliche Politikprogramme sowie unternehmensinterne
Zentrale Bausteine sind Risikoanalyse, klare Zielsetzungen, Zuständigkeiten, Budget und Zeitplan, Datenerhebung und Berichterstattung sowie ein expliziter
Die Umsetzung erfolgt häufig im Rahmen von Genehmigungen oder Vertragswerken und kann öffentliche Anhörung, fortlaufendes Monitoring
In der deutschen Praxis spielen Begleitmaßnahmen insbesondere im Umwelt- und Planungsrecht eine Rolle, zum Beispiel im